Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1960 - VII P 8.59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Änderung des Dienstplanes für die Fahrdienstleiter der Deutschen Bundesbahn - Anforderungen an die wirksame Bekanntmachung eines genehmigten Dienstplans - Anforderungen an die Einbeziehung eines Dienstplans als Gegenstand einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
PersVG § 64 Abs. 1, § 67 Abs. 1 lit. a
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.03.1959 - BPV 2/58
- BVerwG, 16.12.1960 - VII P 8.59
- BVerwG, 23.02.1961 - VII P 8.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 307
- DÖV 1961, 357
Wird zitiert von ... (9)
- LAG Thüringen, 15.02.2011 - 1 Sa 353/10
Abfindungsanspruch - Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung - Tarifvorrang bei …
Dienstvereinbarungen, die das Gesetz nicht vorsieht, sind rechtsunwirksam (BVerwGE 11, 307;… Bieler/Vogelgesang, aaO, § 72 Rn. 16). - BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93
Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder
Hierüber hinausgehende Regelungen einer Dienstvereinbarung erzeugen gegenüber einzelnen Arbeitnehmern keine Rechtswirkungen (vgl. BVerwGE 11, 307; OVG NRW Beschluß vom 26. Juni 1984 - CL 9/83 - RiA 1985, 46;… Dietz/Richardi, aaO;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, aaO; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand November 1993, § 73 Rz 14). - BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92
Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung
- VG Koblenz, 06.02.1975 - 5 PV 13/74
Neuregelung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 7/94
Abfindungsanspruch aus Sozialplan - Forschungseinrichtung
Soweit sie gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen sind, sind sie unzulässig und rechtsunwirksam (für § 73 Abs. 1 Satz 1 BPersVG: BVerwG Beschluß vom 16. Dezember 1960 - VII P 8.59 - BVerwGE 11, 307, 308;… Grabendorff u.a., BPersVG, 8. Aufl., § 73 Rz 2; Lorenzen, BPersVG, Stand Februar 1996, § 73 Rz 14;… Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 73 Rz 2, 14 f.;… Altvater u.a., BPersVG, 3. Aufl., § 73 Rz 2; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, § 73 BPersVG Rz 2 f., 6 f.). - BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66
Rechtsmittel
Der Senat hat dagegen in der Entscheidung vom gleichen Tage - BVerwG VII P 8.59 - (BVerwGE 11, 307), in der er sich mit der Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen in bezug auf Dienstpläne befaßt hat, ausdrücklich ausgesprochen, daß sich diese nur auf die der Mitbestimmung unterliegende Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht dagegen auf die personelle Besetzung eines Dienstpostens beziehen könnten. - BVerwG, 05.02.1971 - VII P 12.70
Anforderungen an die Definition des Begriffs einer Wohlfahrtseinrichtung - …
Geht eine Dienstvereinbarung über die ihr gesetzten Grenzen hinaus, so ist sie unwirksam (vgl. zum Begriff der Dienstvereinbarung Beschluß vom 16. Dezember 1960 - BVerwG VII P 8.59 - [BVerwGE 11, 307]; Beschluß vom gleichen Tage - BVerwG VII P 12.59 - [BVerwGE 11, 311]). - BVerwG, 22.09.1967 - VII P 14.66
Betriebliche Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen der Bundesbahn - …
Der Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1960 - BVerwG VII P 8.59 - (BVerwGE 11, 307) vermag die vom Antragsteller vertretene Rechtsauffassung nicht zu stützen. - LAG Brandenburg, 04.04.1997 - 5 Sa 541/96
Zahlung einer Abfindung nach Künidugng aufgrund Dienstvereinbarung in der DDR
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1961 - VII P 8.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.03.1959 - BPV 2/58
- BVerwG, 16.12.1960 - VII P 8.59
- BVerwG, 23.02.1961 - VII P 8.59
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.03.1960 - VII P 4.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1961 - VII P 8.59
Daß auch in Personalvertretungssachen der Verfahrenswert auf Antrag eines Beteiligten festgesetzt werden kann, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl.Beschluß vom 15. März 1960 - BVerwG VII P 4.58 - mit Hinweis auf frühere Entscheidungen).
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