Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10029
BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87 (https://dejure.org/1990,10029)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1990 - VII R 107/87 (https://dejure.org/1990,10029)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - VII R 107/87 (https://dejure.org/1990,10029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,10029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert - Zahlung der Lizenzgebühren nicht an die Verkäufer der eingeführten Waren, sondern an einen Dritten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1987 - VII R 18/83
    Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87
    Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß der Käufer die Gebühren "für die zu bewertenden Waren" zu zahlen hat und das "nach den Bedingungen des Kaufgeschäftes" geschieht (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, Nr. 1 und 4 a der Begründung).

    Da sie aber rein erläuternden Charakter hat, kann sie, wie der Senat im Urteil in BFHE 151, 270, 272 entschieden hat, bei der Auslegung des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 herangezogen werden.

    Es kommt also für die Entscheidung darauf an, ob die Lizenzgebühren aufgrund des Kaufvertrages über die eingeführte Ware geleistet worden sind, d. h. nach den (schriftlichen oder mündlichen) Abmachungen zwischen den Beteiligten dieses Vertrages ein Teil der Gegenleistung sind; die Gebühren müssen sich nach dem Vertrag als ein abgespaltener Kaufpreisanteil darstellen (vgl. BFHE 151, 270, 275).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87
    Er ist daher nach den Grundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.1989 - 3 K 234/88
    Auszug aus BFH, 16.01.1990 - VII R 107/87
    Das Verlangen auf Zahlung der Lizenzgebühren an den Dritten muß also (zumindest auch) vom Verkäufer ausgehen (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 1989 3 K 234/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 435;… Zepf, Wertverzollung, 4. Aufl., Teil IV Art. 8 Anm. 4.4.6;… Glashoff/Nielert, Zollwert und Lizenzgebühren bei der Wareneinfuhr, 1984, S. 30;… Schwarz / Wockenfoth, Zollrecht, 2. Aufl., ZWVO 1980 Art. 8 Anm. 88; Koschel in Bail / Schädel / Hutter, Kommentar Zollrecht, F V 15 Anm. 7;… Sherman / Glashoff, Customs Valuation, 1988, Rdnr. 298).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05

    Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - …

    Damit macht der Gesetzgeber deutlich, dass für die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 226 Abs. 1 AO 1977 i.V.m. § 387 BGB grundsätzlich die Gläubigerstellung des jeweiligen Fiskus aus seiner Ertragshoheit folgt, dass daneben aber --weiterhin wie in der bis 1986 geltenden Fassung der Vorschrift-- "auch" die Verwaltungshoheit maßgebend sein soll (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1990 VII R 107/87, BFH/NV 1990, 610).
  • FG Hamburg, 21.05.2025 - 4 K 137/21

    Zollrecht: Berücksichtigung von an fremde Dritte gezahlten Lizenzgebühren beim …

    Rn. 66 (2) Die frühere Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. Oktober 1987, VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 4.a; Urteil vom 16. Januar 1990, VII R 107/87, BFH/NV 1990, 610, unter II.), wonach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 die Hinzurechnung von Lizenzgebühren, die an einen Dritten gezahlt werden, nur erlaubt, wenn die Lizenzgebühren einen abgespalteten Kaufpreisbestandteil darstellen, also zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurden, ist auf die neue Rechtslage - trotz der Inhaltsgleichheit von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 und Art. 71 Abs. 1 Buchst. c UZK - ebenfalls nicht übertragbar.
  • BFH, 19.03.2026 - VII B 107/25

    Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Zollwert

    Rn. 30 c) Dem ebenfalls von der Klägerin angeführten Senatsurteil vom 16.01.1990 - VII R 107/87 (BFH/NV 1990, 610, unter II.) lag gleichfalls die frühere Rechtslage zugrunde, die deutlich von Art. 136 Abs. 4 Buchst. c UZK-IA abweicht (s. oben).
  • BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an …

    Die BFH-Urteile vom 16. Januar 1990 VII R 107/87 (BFH/NV 1990, 610) und vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83 (BFHE 151, 270) behandeln die Einbeziehung von Lizenzgebühren in den Zollwert gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. c ZWVO 1980 und nicht, wie im Streitfall, die Frage der Beistellungen gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht