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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,9649
BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78 (https://dejure.org/1985,9649)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1985 - VII R 110/78 (https://dejure.org/1985,9649)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - VII R 110/78 (https://dejure.org/1985,9649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Vertreters einer KG für zu Unrecht gewährte Erstattungen wegen fehlerhafter Angabe von überhöhten Vorsteuerbeträge in der Umsatzsteuervoranmeldung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78
    Stand der Kläger - wie ausgeführt - hinsichtlich der steuerlichen Pflichten in der Verantwortung gegenüber dem FA, so konnte er deren Umfang weder objektiv begrenzen noch den Maßstab der gebotenen Sorgfalt subjektiv aus eigener Befugnis einengen (BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 unter Ziffer 2 Buchst. b).
  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78
    Dem Kläger ist - wie das FG zutreffend entschieden hat - mindestens grobfahrlässige Handlungsweise anzulasten, so daß sich in bezug auf die Ausübung des Ermessens eine ausdrückliche Begründung im Haftungsbescheid selbst erübrigte (BFH-Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter …

    Auszug aus BFH, 22.01.1985 - VII R 110/78
    Auf das Urteil in BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342 kann sich die Revision nicht mit Erfolg berufen, weil der dort entschiedene Sachverhalt schon insofern anders gelagert war, als es dort um die Berechnung und Einbehaltung der Lohnsteuer ging, während im Streitfall falsche Angaben zwecks Auszahlung von Erstattungen in Rede stehen.
  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des …

    Soweit der Senat im Urteil vom 22. Januar 1985 VII R 110/78 (BFH/NV 1985, 18;… darauf Bezug genommen im Beschluß über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde vom 5. März 1987 VII B 158/86, BFH/NV 1988, 94) anders entschieden haben sollte, hält er hieran nicht fest.
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 56/89

    Inanspruchnahme aus einem steuerlichen Haftungsbescheid - Zweckwidrige Verwendung …

    Auch in den BFH-Urteilen vom 22. Januar 1985 VII R 110/78 (BFH / NV 1985, 18) und vom 12. Juni 1986 VII R 135/80 (BFH / NV 1988, 76, 78) werde ein Mitverschulden des FA geprüft und im Rahmen von Ermessenserwägungen für erheblich angesehen.

    Auch in den Urteilen in BFH/ NV 1985, 18 und BFH / NV 1988, 76, 78 ist das mitwirkende Verschulden des FA lediglich als ein rechtlicher Gesichtspunkt benannt worden, der bei der Haftung nach § 69 AO 1977 von Bedeutung sein könnte; für die konkreten Urteilsfälle hat der BFH aber - wie im Streitfall das FG - kein Mitverschulden des FA angenommen.

  • BFH, 02.07.1987 - VII R 162/84

    Anforderungen an die Ermessensausübung des Finanzamtes - Überprüfbarkeit der …

    Verfügte schließlich der Kläger - wie auch in der Revision geltend gemacht - nicht über die erforderliche Zeit und Übersicht zur Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit in dem vorstehend beschriebenen Umfang, so liegt das Verschulden darin, daß er es unterlassen hat, sich die erforderliche Übersicht zu verschaffen oder mit der Wahrnehmung der steuerlichen Belange der GmbH einen sachkundigen Berater zu betrauen oder zumindest in dem benötigten Umfang zuzuziehen (vgl. Urteil des BFH vom 22. Januar 1985 VII R 110/78, BFH/NV 1986, 18).
  • BFH, 05.03.1987 - VII B 158/86

    Verwantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die von Hilfskräften gefertigten …

    Die Frage der Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die von Hilfskräften gefertigten Umsatzsteuervoranmeldungen ist durch mehrere Entscheidungen des BFH - so die Urteile vom 26. April 1984 V R 128/79 (BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776) und vom 22. Januar 1985 VII R 110/78 (BFH / NV 1985, 18) - dahin geklärt, daß der Geschäftsführer für Fehler solcher Hilfskräfte grundsätzlich einzustehen hat.
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