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Weitere Entscheidung unten: BFH, 07.11.1995

Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7850
BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1998,7850)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1998 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1998,7850)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1998 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1998,7850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 85.43, KN 84.73
    Einreihung; Tarifierung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-382/95

    Techex Computer + Grafik Vertriebs GmbH / Hauptzollamt München - Gemeinsamer …

    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Der EuGH hat daraufhin mit Urteil vom 18. Dezember 1997 Rs. C-382/95 wie folgt entschieden:.
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 41/89

    Zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO) nur bei Abhängigkeit des FG-Urteils …

    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Es genügt, daß das Urteil des FG von einer in ihm getroffenen zolltarifrechtlichen Entscheidung abhängt (Senatsbeschluß vom 26. Februar 1991 VII R 41/89, BFHE 164, 5 [BFH 26.02.1991 - VII R 41/89]).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 110/94

    Tarifierung von V-Boards

    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Er legte daher dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Beschluß vom 7. November 1995 VII R 110/94 (BFH/NV 1996, 446) u. a. die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vor:.
  • BFH, 03.11.1992 - VII K 4/91

    Tarifierung von Hauptplatinen (Mainboards expandable und Baby Boards)

    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Denn handelt es sich bei einer Ware um eine Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine im Sinne der Position 8471 KN, d. h. um eine Ware mit einer eigenen Funktion (hier: der Datenverarbeitung), so ist diese Einheit selbst Maschine und kann denkgesetzlich nicht "Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8471" (vgl. Unterposition 8473 30 KN) sein (Senatsurteile vom 30. April 1987 VII K 5--6/86, BFHE 150, 104, und vom 3. November 1992 VII K 4/91, BFH/NV 1993, 451).
  • BFH, 16.10.1986 - VII R 122/83
    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats ist der Umstand, daß die zolltarifrechtliche Frage nur als Vorfrage eine Rolle spielte, nicht geeignet, den Charakter der Vorentscheidung als Urteil in einer Zolltarifsache in Frage zu stellen (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372).
  • BFH, 14.02.1989 - VII K 14/87

    Verbindliche Zusage der Zollbehörde nach der Tarifierung einer Ware

    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Wiewohl der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 14. Februar 1989 VII K 14/87, BFH/NV 1989, 677), der auch das FG gefolgt war, von einer auch dem ZT unterlegten Unterscheidung zwischen reiner Datenverarbeitung und Bildverarbeitung ausgegangen war und daher die Bildverarbeitung als eine "andere" (eigene) Funktion im zolltariflichen Sinne beurteilt hatte, erschien dem Senat aufgrund des Vorbringens der Einfuhrfirma diese Tarifauffassung nicht mehr eindeutig zu sein.
  • BFH, 30.04.1987 - VII K 5/86
    Auszug aus BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94
    Denn handelt es sich bei einer Ware um eine Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine im Sinne der Position 8471 KN, d. h. um eine Ware mit einer eigenen Funktion (hier: der Datenverarbeitung), so ist diese Einheit selbst Maschine und kann denkgesetzlich nicht "Teile und Zubehör für Maschinen der Position 8471" (vgl. Unterposition 8473 30 KN) sein (Senatsurteile vom 30. April 1987 VII K 5--6/86, BFHE 150, 104, …und vom 3. November 1992 VII K 4/91, BFH/NV 1993, 451).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1995 - VII R 110/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14441
BFH, 07.11.1995 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1995,14441)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1995 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1995,14441)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1995 - VII R 110/94 (https://dejure.org/1995,14441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - VII R 110/94
    Als eigene Funktion ist eine andere Funktion als die der Datenverarbeitung anzusehen (Gerichtshof, Urteil vom 19. Mai 1994 C 11/93, Slg. 1994, I--1955, 1959 mit Hinweis auf die zolltariflichen Erläuterungen).
  • BFH, 14.02.1989 - VII K 14/87

    Verbindliche Zusage der Zollbehörde nach der Tarifierung einer Ware

    Auszug aus BFH, 07.11.1995 - VII R 110/94
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 14. Februar 1989 VII K 14/87, BFH/NV 1989, 677), der sich das FG angeschlossen hat, die Bildverarbeitung als eine "andere" (eigene) Funktion im zolltariflichen Sinne beurteilt.
  • BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94

    Anforderungen an die Abänderung des Steueränderungsbescheids - Einreihung einer …

    Er legte daher dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Beschluß vom 7. November 1995 VII R 110/94 (BFH/NV 1996, 446) u. a. die folgende Auslegungsfrage zur Vorabentscheidung vor:.
  • FG Berlin, 15.12.2000 - 3 K 3669/97

    Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden

    Im Verfahren gegen den geänderten (endgültigen) Steuerbescheid können diese folglich nicht mehr vorgebracht werden (BFH, Urteile vom 23. September 1992 X R 10/92, BStBl II 1993, 338; vom 30. Juni 1994 V R 106/91, BFH/NV 1996, 446).
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