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| BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.08.1991 - I R 37/91
Zulässigkeit der Revisionseinlegung durch Steuerberater unter dem Briefkopf einer …
Auszug aus BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97
Der Inhalt der hier vorgelegten Schriftsätze, nämlich die Verwendung der Ich-Form in Verbindung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die der Steuerberaterin persönlich erteilte Vollmacht, macht aber noch hinreichend deutlich, daß die Steuerberaterin persönlich als Bevollmächtigte für die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) handeln wollte (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282, [BFH 28.08.1991 - I R 37/91] und Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1994 VII R 61/94, BFH/NV 1995, 426). - BFH, 16.03.1989 - VII R 82/88
Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Organisationsmangel - Revision - …
Auszug aus BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97
Einer Prüfung, ob der Rechtsstreit materiell erledigt ist, bedarf es ebensowenig wie einer Erörterung der Frage, ob übereinstimmende Erledigungserklärungen einen Rechtsstreit im Rechtsmittelverfahren nur dann beenden können, wenn das Rechtsmittel zulässig war (so u. a. Senatsbeschluß vom 16. März 1989 VII R 82/88, BFHE 156, 79, BStBl II 1989, 569 [BFH 16.03.1989 - VII R 82/88]). - BFH, 21.06.1996 - V B 48/96
Postulationasfähigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vor dem …
Auszug aus BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97
Die Revision ist zwar auf dem Kopfbogen einer GmbH eingelegt und begründet worden, die nicht Prozeßbevollmächtigte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) sein kann, und die betreffenden Schriftsätze sind von deren Geschäftsführerin unterzeichnet worden (vgl. BFH-Beschluß vom 21. Juni 1996 V B 48/96, BFH/NV 1996, 926), so daß sie grundsätzlich - sofern nicht das Gegenteil eindeutig klargestellt wird - als Schriftsätze der GmbH anzusehen sind. - BFH, 01.12.1994 - VII R 61/94
Erfüllung des Erfordernisses des Vertretungszwanges bei Revisionseinlegung durch …
Auszug aus BFH, 12.05.1998 - VII R 110/97
Der Inhalt der hier vorgelegten Schriftsätze, nämlich die Verwendung der Ich-Form in Verbindung mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die der Steuerberaterin persönlich erteilte Vollmacht, macht aber noch hinreichend deutlich, daß die Steuerberaterin persönlich als Bevollmächtigte für die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) handeln wollte (vgl. BFH-Urteil vom 28. August 1991 I R 37/91, BFHE 166, 100, BStBl II 1992, 282, [BFH 28.08.1991 - I R 37/91] und Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1994 VII R 61/94, BFH/NV 1995, 426).
- BFH, 09.02.1999 - VII B 226/98
Beschwerdeschrift; Auslegung
Daraus folgt im Umkehrschluß, daß eine Beschwerde nicht durch eine Wirtschaftsprüfungs- und/oder Steuerberatungsgesellschaft wirksam eingelegt werden kann (…st. Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1996 V B 48/96, BFH/NV 1996, 926;… vom 21. Mai 1997 I B 136/96, BFH/NV 1997, 888, und vom 12. Mai 1998 VII R 110/97, BFH/NV 1998, 1458).Zwar kann dieser Anschein durch eindeutige Erklärungen in dem Rechtsmittelschriftsatz und den ihm beigefügten Anlagen --z.B. durch eine auf den Steuerberater persönlich ausgestellte Vollmacht-- widerlegt werden (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1997, 888, und Senatsbeschlüsse in BFH/NV 1998, 1458, und vom 19. November 1998 VII B 127/98 --noch-- nicht veröffentlicht), doch müssen solche Erklärungen und Umstände im Hinblick auf das Gebot hinreichend klarer Prozeßhandlungen, Zweifel daran, daß in Wirklichkeit eine natürliche Person die Prozeßhandlung vornehmen wollte, nahezu ausschließen (…vgl. BFH in BFH/NV 1997, 888).
Damit war im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung auch der Hinweis auf die Vollmacht --anders als in der Senatsentscheidung in BFH/NV 1998, 1458-- nicht geeignet, die Prozeßhandlung als solche des Steuerberaters F zu verdeutlichen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. April 1996 X B 19/96, BFH/NV 1996, 701, und in BFH/NV 1997, 888).
- BFH, 26.02.1999 - XI R 66/97
Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaften
Aus diesen Umständen ergibt sich, daß die Partnerschaft das Rechtsmittel eingelegt hat (…vgl. BFH-Beschluß vom 25. September 1992 VIII B 57/92, BFH/NV 1993, 187), nicht Steuerberater X als natürliche Person (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Mai 1998 VII R 110/97, BFH/NV 1998, 1458). - FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03
Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche …
Das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 7.8.1990 VII R 110/97, BStBl II 1991, 336 sei durch das BFH-Urteil vom 26.5.1993,BStBl II 1993, 718 überholt, da nach diesem ein Grundstück auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage sei, wenn das Besitzunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen könne.
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