Rechtsprechung
| BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedersprüchlichkeit der Zollanmeldung gezuckerter Orangenlimonade
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 1697/79 Art 2, VO (EWG) Nr 1697/79 Art 5, ZG § 17, ZG § 10 Abs 3
Einreihung; Tarifierung; Zollbeteiligter
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.01.1995 - 11 K 352/94
- BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95
Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im …
Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95
Die Begründung entspricht im wesentlichen seinem Vorbringen in dem gegen das HZA geführten, durch Senatsurteil vom heutigen Tage entschiedenen Revisionsverfahren VII R 75/95, nicht veröffentlicht.Es hält die Vorentscheidung für zutreffend und verneint u. a. einen aktiven Irrtum der Abfertigungszollstelle (wie in der Revisionserwiderung im Verfahren VII R 75/95 BFH/NV 1997, 75).
Die Revision führt aus den Gründen des Urteils in VII R 75/95 zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
Im übrigen verweist der Senat auf seine Ausführungen in Abschn. II Nr. 3 des Urteils in VII R 75/95.
- EuGH, 01.04.1993 - C-250/91
Hewlett Packard / Directeur général des douanes
Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95
Da aber davon auszugehen sein wird, daß der Abfertigungszollstelle die dem Warenempfänger erteilte vZTA bekannt war -- das FG hat nämlich ausgeführt, diese Zollstelle hätte den Kläger nicht besonders auf die fehlende Bindung der Auskunft hinweisen müssen --, könnten Erhebungen darüber geboten sein, ob die Falschtarifierung in der vZTA, sollte sie irrtümlich, nämlich in Kenntnis der tarifierungserheblichen Tatsachen, erfolgt sein, zu einer entsprechenden Einreihung der Ware durch die Abfertigungszollstelle geführt hat (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C-250/91, EuGHE 1993, I-1839, 1846; Senat…, Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420). - BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
Auszug aus BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95
Da aber davon auszugehen sein wird, daß der Abfertigungszollstelle die dem Warenempfänger erteilte vZTA bekannt war -- das FG hat nämlich ausgeführt, diese Zollstelle hätte den Kläger nicht besonders auf die fehlende Bindung der Auskunft hinweisen müssen --, könnten Erhebungen darüber geboten sein, ob die Falschtarifierung in der vZTA, sollte sie irrtümlich, nämlich in Kenntnis der tarifierungserheblichen Tatsachen, erfolgt sein, zu einer entsprechenden Einreihung der Ware durch die Abfertigungszollstelle geführt hat (vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C-250/91, EuGHE 1993, I-1839, 1846; Senat, Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420).
- FG Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 11 K 207/96
Absehen von der Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aktiver Irrtum der Zollstelle …
Mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4. Juli 1996 VII R 114/95 (BFH/NV 1997, 158) hob der BFH das Urteil des Senats auf und verwies die Sache zurück.Hierfür spricht zunächst der Umstand, dass die Zollanmeldung vorliegend - anders als im Verfahren 11 K 206/96 - befundgerecht war (vgl. das Revisionsurteil des BFH VII R 114/95, S. 6;… vgl. auch das EuGH -Urteil in EuGHE 1993, I 1839, 1846 Rdnr. 21, und die BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 496, 497), mithin nicht von vornherein Veranlassung zu einer Überprüfung bot.
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