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Rechtsprechung
   BFH, 05.07.1988 - VII R 119/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4623
BFH, 05.07.1988 - VII R 119/84 (https://dejure.org/1988,4623)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1988 - VII R 119/84 (https://dejure.org/1988,4623)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1988 - VII R 119/84 (https://dejure.org/1988,4623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 286
  • BB 1988, 1812
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.11.1969 - VII R 23/66

    Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Mineralöl nach § 8 Abs. 3 …

    Auszug aus BFH, 05.07.1988 - VII R 119/84
    "Wird Mineralöl in einem einheitlichen Vorgang sowohl zu einem gewerblichen Zweck als auch zum Verheizen verwendet, ist die Steuerfreiheit davon abhängig, daß mit der Verwendung in erster Linie der gewerbliche Zweck verfolgt wird (Anschluß an das Urteil des Senats vom 25.11.69 VII R 23/66, BFHE 97, 331, sog. Hochofenurteil).«.
  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 6768/94

    Steuerfreie Verwendung von Mineralöl; Verbrennung von Produktionsrückständen; …

    Liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 11 Satz 1 MinöStDVO vor, kann ein Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) MinöStG gegeben sein, das jedoch als unschädlicher Nebenzweck anzusehen ist (vgl.: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - BFHE 154, 286 (288);… Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - a.a.O. (404);… Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - a.a.O. (79)).

    Rn. 35 Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs. 11 Satz 1 1. Fall MinöStDVO sind stets dann erfüllt, wenn die der Verwendung des Mineralöls zugrundeliegende Absicht erkennbar auf die Verwirklichung des begünstigten Zwecks, nicht also auf den nicht begünstigten Zweck gerichtet ist und diese Absicht auch im Einzelfall tatsächlich verwirklicht werden kann (vgl.: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - a.a.O. (289)).

    Der weitere, nicht vorrangige mittelbare Zweck, mag er auch selbst auf ein Verheizen gerichtet sein, ist als unschädlicher Nebenzweck anzusehen (vgl. auch: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - a.a.O. (288 f.);… Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - a.a.O. (79)).

    Liegen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 11 Satz 1 MinöStDVO wie hier vor, kann ein Verheizen im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) MinöStG gegeben sein, das jedoch als unschädlicher Nebenzweck anzusehen ist (vgl.: BFH, Urteil vom 5. Juli 1988 - VII R 119/84 - a.a.O. (288); Urteil vom 2. August 1988 - VII R 101/85 - a.a.O. (404); Urteil vom 8. August 1995 - VII R 111, 120/94 - a.a.O. (79)).

  • BFH, 01.06.2022 - VII R 37/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob gerade durch die Verwendung des Erdgases die Schutzgasatmosphäre erzeugt wird (vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, ZfZ 1988, 308).
  • BFH, 01.06.2022 - VII R 39/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob gerade durch die Verwendung des Erdgases die Schutzgasatmosphäre erzeugt wird (vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, ZfZ 1988, 308).
  • BFH, 01.06.2022 - VII R 38/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob gerade durch die Verwendung des Erdgases die Schutzgasatmosphäre erzeugt wird (vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, ZfZ 1988, 308).
  • BFH, 01.06.2022 - VII R 40/20

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob gerade durch die Verwendung des Erdgases die Schutzgasatmosphäre erzeugt wird (vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, ZfZ 1988, 308).
  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Zur Bindung des BFH an die Zulassung der Revision durch das FG

    Der Mineralölsteuerverordnungsgeber ist dieser Auffassung durch die Neufassung des § 17 Abs. 4 MinöStDV durch die Siebzehnte Verordnung zur Änderung der MinöStDV (vom 17. Dezember 1979, BGBl I 1979, 2282) gefolgt, wie der Senat in seinem Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 119/84 (BFHE 154, 286) eingehend ausgeführt hat.

    Würde das für die Kunststoffaserherstellung unabdingbar benötigte Schutzgas in einem besonderen Brennkessel aus Erdgas hergestellt und der bei der Herunterkühlung des Rauchgases zwangsläufig entstehende Dampf in das betriebliche Energienetz eingespeist, so wäre dies nach den Vorgaben in BFHE 154, 286 steuerunschädlich, weil danach Mineralöl in einem einheitlichen Verwendungsvorgang sowohl zu einem gewerblichen Zweck als auch zum Verheizen verwendet und dabei in erster Linie der gewerbliche Zweck verfolgt werde.

  • BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95

    Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg

    Die aufgrund der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil des Senats vom 5. Juli 1988 VII R 119/84, BFHE 154, 286) durch die 17. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom 17. Dezember 1979 (BGBl I 1979, 2282) neu gefaßte Vorschrift ist nur auf die Fälle anwendbar, in denen ein begünstigter Verwendungszweck und ein nichtbegünstigter Verwendungszweck in unmittelbare Konkurrenz treten.
  • BFH, 12.11.2024 - VII R 38/22

    Kein dual-use bei Ausnutzung der Transporteigenschaft von Rauchgas aus der …

    In seinem Urteil vom 01.06.2022 - VII R 37/20 (BFHE 279, 330) hielt es der erkennende Senat für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG für maßgeblich, ob gerade durch die Verwendung des Erdgases die im dortigen Fall ebenfalls benötigte inerte Wirkung und damit die für den Produktionsprozess erforderliche Schutzgasatmosphäre erzeugt wird (Senatsurteil vom 01.06.2022 - VII R 37/20, BFHE 279, 330, Rz 44 ff.; vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1988, 308).
  • BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99

    Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie …

    Auf diese Aussage stützte sich auch später der vom Verordnungsgeber geänderte § 17 Abs. 4 MinöStDV, der erstmals im Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 119/84 (BFHE 154, 286) zur Anwendung kam.
  • BFH, 10.12.2024 - VII R 4/22

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    Darin erkannte der Senat einen dual-use (Senatsurteil vom 01.06.2022 - VII R 37/20, BFHE 279, 330, Rz 44 f.; vgl. im Grundsatz dazu bereits Senatsurteil vom 05.07.1988 - VII R 119/84, BFHE 154, 286, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1988, 308).
  • BFH, 10.12.2024 - VII R 5/22

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 10.12.2024 VII R 4/22 - Verbrennung von …

  • BFH, 08.08.1995 - VII R 111/94

    Tarifierung einer Clausanlage

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