Rechtsprechung
| BFH, 07.03.1989 - VII R 120/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Auszug aus BFH, 07.03.1989 - VII R 120/87
In den letztgenannten Fällen hat der Bundesfinanzhof jedenfalls dann, wenn (rechtskundige) Rechtsanwälte oder Steuerberater als Prozeßbevollmächtigte aufgetreten sind, die Fristversäumnis nur als entschuldigt angesehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. z..B. Urteil vom 24. November 1977 IV R 113/75, BFHE 125, 107, BStBl II 1978, 467). - BFH, 01.10.1981 - IV R 100/80
Revisionsbegründungsfrist - Absendung - Sorgfaltspflicht
Auszug aus BFH, 07.03.1989 - VII R 120/87
Die Grundsätze über die Wiedereinsetzung gelten nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das Finanzamt in gleicher Weise wie für den Steuerpflichtigen (vgl. z. B. Urteil vom 1. Oktober 1981 IV R 100/80, BFHE 134, 220, BStBl II 1982, 131).
- BFH, 12.09.2005 - VII R 10/05
Keine Wiedereinsetzung bei Bearbeitungsfehlern des Sachgebietsleiters
Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters des Finanzamts oder eines von diesem Bevollmächtigten schließt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand deshalb aus (BFH-Entscheidungen vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548, und vom 7. März 1989 VII R 120/87, BFH/NV 1989, 791). - BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91
Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts
Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten steht dem eigenen Verschulden des FA gleich (BFH-Urteil vom 28. März 1969 III R 2/67, BFHE 96, 85, BStBl II 1969, 548; BFH-Beschluß vom 7. März 1989 VII R 120/87, BFH/NV 1989, 791). - BFH, 23.04.1991 - IX R 110/89
Maschinenschriftlich unterzeichnete Revisionsbegründungsschrift ohne …
Eine Fristversäumnis des FA ist nur dann entschuldigt, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (Beschluß des BFH vom 7. März 1989 VII R 120/87, BFH/NV 1989, 791 m. w. N.).
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