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Rechtsprechung
   BFH, 04.10.1983 - VII R 122/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,16829
BFH, 04.10.1983 - VII R 122/81 (https://dejure.org/1983,16829)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1983 - VII R 122/81 (https://dejure.org/1983,16829)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1983 - VII R 122/81 (https://dejure.org/1983,16829)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand - …

    Auszug aus BFH, 04.10.1983 - VII R 122/81
    NV: Unentgeltlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG hängt davon ab, ob eine Gegenleistung für den Erwerb infolge der anfechtbaren Rechtshandlung erbracht worden ist und ob Leistung und Gegenleistung sich objektiv in etwa ausgleichen, dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an (vgl. BFH-Urteile vom 8.8.1978 VII R 125/74 und vom 14.7.1981 VII R 49/80).
  • BFH, 31.05.1983 - VII R 7/81

    Verfügung - Anfechtung

    Auszug aus BFH, 04.10.1983 - VII R 122/81
    NV: Die Vollstreckungsduldung nach dem AnfG kann durch Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1 AO 1977 geltend gemacht werden (Festhaltung an dem BFH-Urteil vom 31.5.1983 VII R 7/81; Rechtsprechung: BVerfG, BGH).
  • BFH, 08.08.1978 - VII R 125/74

    Anfechtungserklärung - Leistungsgebot - Vollstreckung - Erbfolge - Minderjähriges …

    Auszug aus BFH, 04.10.1983 - VII R 122/81
    NV: Unentgeltlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG hängt davon ab, ob eine Gegenleistung für den Erwerb infolge der anfechtbaren Rechtshandlung erbracht worden ist und ob Leistung und Gegenleistung sich objektiv in etwa ausgleichen, dabei kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an (vgl. BFH-Urteile vom 8.8.1978 VII R 125/74 und vom 14.7.1981 VII R 49/80).
  • BFH, 16.10.1986 - VII R 159/83

    Änderung einer mit dem Steuerbescheid verbundenen Abrechnung von Vorauszahlungen …

    Der dadurch beim Steuerpflichtigen - möglicherweise - begründete Vertrauenstatbestand wird im Rahmen des § 130 Abs. 2 AO 1977 geschützt; denn unter einer Begünstigung im Sinne dieser Vorschrift ist jede Rechtswirkung zu verstehen, an deren Aufrechterhaltung der von dem Verwaltungsakt Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat (vgl. Urteil des Senats vom 22. Januar 1985 VII R 122/81, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562).
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