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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,34814
BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95 (https://dejure.org/1997,34814)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1997 - VII R 129/95 (https://dejure.org/1997,34814)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - VII R 129/95 (https://dejure.org/1997,34814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen …

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Aus diesem Grund läßt die Rechtsprechung des BFH sogar bloße Bezugnahmen der Revisionsbegründung auf die Ausführungen in der Nichtzulassungsbeschwerde und den Zulassungsbeschluß des BFH zu, wenn die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ihrem Inhalt nach zur Begründung der Revision wegen eines Verfahrensmangels genügt und der BFH im Zulassungsbeschluß das Vorliegen eines Verfahrensmangels bejaht hat (Senatsurteil vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, m. w. N.).

    Es hat in der Revisionsbegründung substantiiert dargelegt, wozu es sich in erster Instanz nicht hat äußern können und was es bei ausreichender Gewährung vorgetragen hätte, um eine andere, ihm günstige Entscheidung des FG zu erreichen (…vgl. Gräber/Ruban, a. a. O., § 119 Rz. 13, mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BFH; BFH/NV 1993, 177).

  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die …

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Obschon der Senat die Frage, ob es sich bei der angefochtenen Verfügung um einen anfechtbaren Verwaltungsakt handelt, grundsätzlich -- da dies eine Rechtsfrage ist -- selbst entscheiden könnte (Senatsurteil vom 7. August 1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569), hält er es im Streitfall für angemessen, die Entscheidung darüber dem FG zu überlassen, weil es sich dabei für die Beteiligten um einen neuen Gesichtspunkt handelt, der bislang weder im Verfahren vor dem FG noch im Revisionsverfahren vor dem BFH angesprochen worden ist.
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung …

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Da das FA den Kläger in der angefochtenen Verfügung vom 16. April 1991 unter Hinweis auf die kurz zuvor ergangene Entscheidung des Senats erneut zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen hat, könnte es naheliegend sein, daß es sich bei dieser erneuten Terminsladung nicht um die Einleitung eines neuen Verfahrens nach § 284 AO 1977, also nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt (Zweitbescheid), sondern lediglich um eine sog. wiederholende Verfügung handelt, die keine Möglichkeit zu einer erneuten Rechtsbehelfseinlegung eröffnen würde und mit der Anfechtungsklage nicht mehr überprüfbar wäre (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, 119, BStBl II 1986, 776 [BFH 22.07.1986 - VII R 10/82]; BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, BFHE 137, 542, BStBl II 1983, 360 [BFH 12.01.1983 - IV R 211/82]).
  • BFH, 11.12.1985 - I R 31/84

    Revision - Prüfung von Amts wegen - Steuerbescheid - Wirksame Bekanntgabe - …

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Mehr verlangt der Zweck der Vorschrift nicht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 31/84, BFHE 146, 196, BStBl II 1986, 474 [BFH 11.12.1985 - I R 31/84];… Beschluß vom 24. Februar 1986 IX R 130/83, BFH/NV 1986, 542).
  • BFH, 12.01.1983 - IV R 211/82

    Zweitbescheid - Wiederholende Verfügung - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Da das FA den Kläger in der angefochtenen Verfügung vom 16. April 1991 unter Hinweis auf die kurz zuvor ergangene Entscheidung des Senats erneut zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorgeladen hat, könnte es naheliegend sein, daß es sich bei dieser erneuten Terminsladung nicht um die Einleitung eines neuen Verfahrens nach § 284 AO 1977, also nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt (Zweitbescheid), sondern lediglich um eine sog. wiederholende Verfügung handelt, die keine Möglichkeit zu einer erneuten Rechtsbehelfseinlegung eröffnen würde und mit der Anfechtungsklage nicht mehr überprüfbar wäre (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 1986 VII R 10/82, BFHE 147, 117, 119, BStBl II 1986, 776 [BFH 22.07.1986 - VII R 10/82]; BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, BFHE 137, 542, BStBl II 1983, 360 [BFH 12.01.1983 - IV R 211/82]).
  • BFH, 17.02.1987 - VII R 45/83

    Verwaltungsakt - Ausstellung eines Ersatzbelegs - Einfuhrumsatzsteuer - …

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    In diesem Zusammenhang weist der Senat weiter darauf hin, daß ein Bescheid nicht dadurch zum Verwaltungsakt wird, daß er die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, denn allein die äußere Form kann einer Auslassung der Verwaltung nicht die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes verleihen, wenn sie die Voraussetzungen des § 118 AO 1977 nicht erfüllt, ebensowenig wie eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung zur Folge haben kann, daß ein unzulässiges Rechtsmittel als zulässig zu behandeln ist (Senatsurteil vom 17. Februar 1987 VII R 45/83, BFHE 149, 280, BStBl II 1987, 504 [BFH 17.02.1987 - VII R 45/83]).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 48/86

    Gesetzlich vorgeschriebene Form einer Revisionseinelgung

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Zudem konnte das FG den Streitgegenstand aufgrund aller anderen zutreffenden Angaben in der Revisionsschrift bis zum Ablauf der Revisionsfrist aus seinen Akten leicht entnehmen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 17. Januar 1989 VII R 48--49/86, BFH/NV 1989, 703).
  • FG Köln, 10.11.1995 - 12 K 2176/95
    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Der Senat weist hierzu auch auf das Urteil eines anderen Senats des FG vom 10. November 1995 12 K 2176/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 306) hin, das in einem ähnlich gelagerten Fall auf Unzulässigkeit der Klage erkannt hat (…s. auch Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., § 284 AO 1977 Rz. 51 a).
  • BFH, 24.02.1986 - IX R 130/83

    Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Mehr verlangt der Zweck der Vorschrift nicht (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1985 I R 31/84, BFHE 146, 196, BStBl II 1986, 474 [BFH 11.12.1985 - I R 31/84]; Beschluß vom 24. Februar 1986 IX R 130/83, BFH/NV 1986, 542).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2026 - 16 K 16111/23

    Bestandskraft und Zweitbescheid

    Die Anerkennung der Rechtsfigur des "Zweitbescheides" führt aber genau dazu: Indem die Behörde einen "Zweitbescheid" erlässt, d. h. den Steuerfall einfach erneut prüft und bescheidet, wird nach der (allerdings punktuellen und kasuistischen) Rechtsprechung eine weitere, die Bestandskraft durchbrechende Anfechtungsmöglichkeit geschaffen (vgl. FG Hamburg…, Urteil vom 25. Februar 2020 - 6 K 111/18 -, juris Rn. 40-42, insoweit bestätigt durch BFH…, Urteil vom 26. März 2026 - V R 46/25 (XI R 10/20) -, BFHE nn, juris Rn. 15, jedoch ohne die Frage des Zweitbescheides zu erörtern; Finanzgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 K 2357/06 B -, juris Rn. 13-15; BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 - VII R 129/95 -, juris Rn. 27).

    Rn. 78 Die Zulassung erfolgt zum anderen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO) wegen Abweichung von folgenden Entscheidungen: BFH, Urteil vom 26. März 2026 - V R 46/25 (XI R 10/20) -, BFHE nn, juris Rn. 15 i. V. m. FG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2020 - 6 K 111/18 -, juris Rn. 40-42; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 K 2357/06 B -, juris Rn. 13-15; BFH, Urteil vom 25. Februar 1997 - VII R 129/95 -, juris Rn. 27.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - 13 K 13246/10

    Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO: Zuständigkeitswechsel …

    Diese Voraussetzung ist beispielsweise dann nicht erfüllt, wenn die Finanzbehörde nach Beendigung eines AdV-Verfahrens lediglich eine wiederholende Verfügung erlässt, in der aktualisierte Termine für den tatsächlichen Beginn der Prüfung bzw. für die Frist zur Vorlage der angeforderten Unterlagen genannt werden (…vgl. BFH-Beschluss vom 4. März 2008 VII B 13/07, BFH/NV 2008, 1104; BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04

    Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen

    Zwar verleiht nicht allein eine beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung einer behördlichen Äußerung den Charakter eines Verwaltungsakts (Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542); jedoch gibt jedenfalls in Zweifelsfällen die Behörde mit der Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelung verstanden wissen will (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372;… BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12

    Wiederholung eines Verwaltungsakts

    Dabei wird eine wiederholende Verfügung auch nicht dadurch zu einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, dass sie die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542;… BFH-Beschluss vom 16. März 2001 IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103).
  • BFH, 16.03.2001 - IV B 17/00

    Auslegung eines Steuerbescheids

    Eine solche --hier-- wiederholende Verfügung wird nämlich nicht dadurch zu einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, dass sie die Form eines Verwaltungsaktes hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 1075/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Elternteils …

    Es handelt sich damit nicht lediglich um eine nicht anfechtbare wiederholende Verfügung, sondern um einen selbständig anfechtbaren neuen Verwaltungsakt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1983 IV R 211/82, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 137, 542, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1983, 360; BFH- Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1997, 542).
  • BFH, 22.12.1999 - I B 158/98

    Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung

    Insbesondere liegt keine sog. Überraschungsentscheidung vor (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. August 1996 I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96; BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • FG Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 9 K 288/97

    Ermessensfehler beim Verlangen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; …

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  • BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24

    Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als …

    Rn. 5 aa) Das FA weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass die wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts kein neuer Verwaltungsakt ist, auch wenn sie die äußere Form eines Verwaltungsakts hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.1997 - VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542, unter II.3.;… BFH-Beschluss vom 20.07.2012 - VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
  • BFH, 04.03.2008 - VII B 13/07

    Neuer Termin zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und der eidesstattlichen …

    Die neue Terminsbestimmung verschafft aber der Ladung keinen über die bloße Wiederholung des bisherigen hinausgehenden Regelungsgehalts und damit keine neuerliche Anfechtbarkeit (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542).
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 137/99

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht

  • BFH, 14.12.1999 - IV B 76/99

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Köln, 13.10.2022 - 14 K 642/21

    Rechtmäßigkeit von Aufhebungs- und Abrechnungsbescheiden infolge der …

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 1 K 2357/06

    Vorliegen eines anfechtbaren Zweitbescheides - Zahlungsunfähigkeit

  • FG Brandenburg, 26.09.2006 - 6 K 2057/04

    Zweitbescheid oder wiederholender Verwaltungsakt

  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 680/12

    Müllgebühren

  • FG Saarland, 28.05.2003 - 1 K 186/01

    Anrechnung von Lohnsteuer ohne Vorlage der Lohnsteuerkarte (§ 36 Abs. 2 Satz 2 …

  • FG Baden-Württemberg, 21.02.2000 - 9 K 145/99

    Aufforderung zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Ladung zur …

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