Rechtsprechung
| BFH, 06.05.1986 - VII R 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Pfändung einer Höchstbetragshypothek wegen Steuerrückständen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.08.1979 - VII R 14/77
Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageehebung …
Auszug aus BFH, 06.05.1986 - VII R 16/85
Für die Zulässigkeit der Klage ist unschädlich, daß die Erledigung schon vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. August 1979 VII R 14/77, BFHE 128, 346, BStBl II 1979, 708). - BFH, 31.07.1984 - VII R 151/83
Rückgewähr - Duldungsbescheid - Wertersatz
Auszug aus BFH, 06.05.1986 - VII R 16/85
Eine der Hypothek zugrunde liegende Forderung besteht auch nicht, wenn das FA O, wie es vorträgt, den Verzicht des Vaters des Klägers auf das Wohnrecht angefochten und dadurch nach dem Anfechtungsgesetz (AnfG) einen Wertersatzanspruch (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 1984 VII R 151/83, BFHE 142, 99, BStBl II 1985, 31) erlangt hat.
- BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00
Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Feststellungsinteresse angenommen werden kann, wenn die Feststellungsklage zum Zwecke der Beseitigung von Folgen einer aufgehobenen Pfändungsverfügung erhoben wird (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1986 VII R 16/85, BFH/NV 1987, 780). - FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23
Betreiben der Vollstreckung wegen nicht befriedigter Steuerforderungen nach …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein besonderes Feststellungsinteresse angenommen werden kann, wenn die Feststellungsklage zum Zwecke der Beseitigung von Folgen einer aufgehobenen Pfändungsverfügung erhoben wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1986 VII R 16/85, BFH/NV 1987, 780, Rz. 14 bei juris;… BFH-Beschluss vom 11. April 2001 VII B 304/00, BFHE 194, 338 [BFH 29.03.2001 - III R 1/99], BStBl II 2001, 525 [BFH 11.04.2001 - VII R 304/00], Rz. 13 bei juris;… BFH-Beschluss vom 19. April 2007 VII B 162/06, BFH/NV 2007, 1519, Rz. 6 bei juris;… Urteil des Sächsischen FG vom 17. März 2004 - 2 K 979/99, Rz. 22 bei juris;… Urteil des FG Köln vom 30. Oktober 2009 - 15 K 2191/09, EFG 2010, 661, Rz. 19 bei juris;… Urteil des FG Köln vom 22. September 2016 - 13 K 66/13, EFG 2017, 101, Rz. 44 bei juris;… Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 1. März 2017 - 7 K 7188/16, Rz. 31 bei juris). - FG Sachsen, 17.03.2004 - 2 K 979/99
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Einziehung der gepfändeten …
Anerkannt ist, dass ein solches besonderes Feststellungsinteresse angenommen werden kann, wenn die Feststellungsklage zum Zwecke der Beseitigung von Folgen einer aufgehobenen Pfändungsverfügung erhoben wird (vgl. BFH, BFH/NV 1987, 780).
- BFH, 11.04.2001 - VII R 304/00
Fortsetzungsfeststellungsklage - Vollstreckung - Forderungspfändung - …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Feststellungsinteresse angenommen werden kann, wenn die Feststellungsklage zum Zwecke der Beseitigung von Folgen einer aufgehobenen Pfändungsverfügung erhoben wird (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1986 VII R 16/85, BFH/NV 1987, 780). - FG Hamburg, 24.04.2003 - V 15/03
Vollstreckung:
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Feststellungsinteresse angenommen werden kann, wenn die Feststellungsklage zum Zwecke der Beseitigung von Folgen einer aufgehobenen Pfändungsverfügung erhoben wird (vgl. BFH vom 6.5.1986 VII R 16/85, BFH/NV 1987, 780). - FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1809/97
Vollstreckung in den Warenbestand eines Friseurs
Die streitige Sachpfändung stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. BFH- Urteil vom 6. Mai 1986 VII R 16/85 , BFH/NV 1987, 780), der sich mit der Beendigung der Verwertung der gepfändeten Sachen und der damit verbundenen Beendigung der Pfandverstrickung (vgl. Klein / Orlopp, AO , Kommentar, § 282 Anm. 2) erledigt hat. - BFH, 12.03.1992 - V R 32/92
Kostentragung bei offensichtlich aussichtsloser Klage
Es entspricht billigem Ermessen, der Klägerin die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, weil ihre Revision nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. zur Intensität dieser Prüfung BFH-Beschluß vom 16. Juli 1985 VII R 16/85, BFH/NV 1986, 349).
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