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Rechtsprechung
   BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10636
BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83 (https://dejure.org/1985,10636)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1985 - VII R 189/83 (https://dejure.org/1985,10636)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1985 - VII R 189/83 (https://dejure.org/1985,10636)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.09.1979 - I R 146/76

    Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83
    Es führte aus: Übereignungsfähiger Teilbetrieb nach § 116 AO sei jeder mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter organisch geschlossener Teil des gesamten Unternehmens, der für sich allein lebensfähig sei (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42, und vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51).
  • BFH, 19.02.1976 - IV R 179/72

    Lebendes Inventar - Totes Inventar - Landwirtscahftlicher Betrieb - …

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83
    Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtbetriebes, wenn von ihm seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45, und vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415 mit Hinweisen).
  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72

    Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines …

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83
    Es führte aus: Übereignungsfähiger Teilbetrieb nach § 116 AO sei jeder mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter organisch geschlossener Teil des gesamten Unternehmens, der für sich allein lebensfähig sei (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42, und vom 12. September 1979 I R 146/76, BFHE 129, 62, BStBl II 1980, 51).
  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 87/72

    Inhaber eines Gesamtbetriebes - Verpachtung eines Teilbetriebes - Verlagsrecht - …

    Auszug aus BFH, 19.11.1985 - VII R 189/83
    Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtbetriebes, wenn von ihm seiner Struktur nach eine eigenständige betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. Urteile des BFH vom 5. Oktober 1976 VIII R 87/72, BFHE 120, 263, BStBl II 1977, 45, und vom 19. Februar 1976 IV R 179/72, BFHE 118, 323, BStBl II 1976, 415 mit Hinweisen).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …

    Nach der Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 15. März 1984 IV R 189/81, BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486; vom 3. Oktober 1984 I R 119/81, BFHE 142, 433, BStBl II 1985, 245, und vom 19. November 1985 VII R 189/83, BFH/NV 1987, 275).

    Bei der Beurteilung dieser Umstände, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (beim Veräußerer - vgl. Urteil in BFHE 140, 563, BStBl II 1984, 486) vorzunehmen und die weitgehend dem Bereich der Tatsachenwürdigung zuzuordnen ist (Urteil in BFH/NV 1987, 275, 276), hat sich das FG von nicht zu beanstandenden Kriterien und Erwägungen leiten lassen: zum einen von der völligen Trennung der Anlagevermögen mit entsprechenden Folgerungen in der Buchführung, zum anderen von der damit übereinstimmenden unterschiedlichen Nutzung durch einen generell von unterschiedlichen Interessen bestimmten Kundenkreis im Rahmen unterschiedlicher Vertrags- und vor allem Preisgestaltung, und schließlich von der Existenz eines eigenen Büros für das Appartementhaus und der getrennten Abrechnung mit den Gästen.

  • FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02

    Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Der von der KG betriebene Geschäftszweig "Zeitung/Verlag" stellt - wie auch zwischen den Parteien unstreitig ist - einen Teilbetrieb im Sinne des § 16 EStG dar, denn es handelte sich um einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der für sich allein lebensfähig ist (in ständiger Rechtsprechung verwandte Definition, vgl. BFH-Urteile vom 19.11.1985 VII R 189/93, BFH/NV 1987, 275; vom 23.11.1988 X R 1/86, BStBl. II 1989, 376 und vom 18.06.1998 IV R 56/97, BStBl. II 1998, 735).
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