Rechtsprechung
| BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensfehlers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.01.1993 - VII R 121/92
Unzureichende Begründung des Widerrufstatbestands
Auszug aus BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94
Verfahrensmängel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO sind jedoch nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40).Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen war (vgl. BFH/NV 1994, 40).
- BFH, 12.07.1994 - VII R 7/94
Auszug aus BFH, 12.07.1994 - VII R 2/94
Anmerkung: Auf den Abdruck des Beschlusses vom 12. Juli 1994 VII R 7/94 wird verzichtet, weil die Entscheidungsgründe im wesentlichen mit denen des vorstehend abgedruckten Beschlusses übereinstimmen.
- BFH, 02.02.1999 - II R 91/97
Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO
An dem Mangel fehlender Gründe i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (s. BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230).Dies ist der Fall, wenn Gründe gänzlich fehlen oder ein eigenständiger Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 230).
- BFH, 16.05.2003 - II B 50/02
Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter …
An fehlenden Gründen leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 25.10.2005 - VIII B 290/04
Ablaufhemmung; Vereinbarung über Verschiebung des Prüfungsbeginns
Darauf, ob dies seitens des FG versehentlich oder aber bewusst erfolgt, kommt es nicht an (…BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 80/99, BFH/NV 2001, 1277; BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230; BFH-Urteil vom 15. April 1986 VIII R 325/84, BFHE 147, 101, BStBl II 1987, 195;… BFH-Beschluss vom 19. Januar 1993 VII R 121/92, BFH/NV 1994, 40).
- BFH, 28.09.1998 - VII B 65/98
Steuerberatungsrecht; Zweitkorrektur einer Prüfungsarbeit; Verletzung des …
§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO eröffnet die Revision, wenn ein Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist; das ist nicht nur der Fall, wenn Entscheidungsgründe überhaupt fehlen oder wenn ein selbständiger Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (…u.a. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325), sondern auch dann, wenn --was die Beschwerde der Sache nach geltend macht-- die Begründung inhaltslos oder unverständlich ist und nicht erkennen läßt, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen seine Entscheidung also beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
Schlüssige Rüge der Divergenz und von Verfahrensfehlern in der NZB
Dass das FG nach der Auffassung des Klägers seine Entscheidung nicht überzeugend oder unvollständig begründet hat, stellt keinen Begründungsmangel dar (BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 28.07.1999 - II R 2/99
Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der …
An dem Mangel fehlender Gründe im Sinne der Nr. 5 der Vorschrift leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 09.11.2000 - II R 81/99
Abrechnungsbescheid - Festsetzung eines Erstattungsanspruches - …
An dem Mangel fehlender Gründe i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 28.07.1999 - II R 3/99
Bewertung von Sparkassenpapieren - Besteuerung des Kapitalvermögens - …
An dem Mangel fehlender Gründe im Sinne der Nr. 5 der Vorschrift leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 13.07.2000 - II S 13/99
Prozesskostenhilfe: mangelnde Erfolgsaussicht; Nichtzulassungsbeschwerde: …
An dem Mangel fehlender Gründe i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO leidet eine Entscheidung, die den Beteiligten keine Überprüfung ermöglicht, weil nicht erkennbar ist, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen sie beruht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1975 IV R 122/71, BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, sowie BFH-Beschluss vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230). - BFH, 27.05.1998 - III R 6/98
Anforderungen an eine schlüssige Verfahrensrüge
Das ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht oder jedenfalls zu einem wesentlichen Teil nicht begründet, indem ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen wird (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1994 VII R 2/94, BFH/NV 1995, 230, m.w.N.). - BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95
Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision
- BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95
Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision
- BFH, 31.03.1998 - XI R 73/97
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