Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Zahlung von Ausfuhrerstattungen als Vorschuss durch Mitgliedstaaten - Folgen einer Nichtzuführung der Waren der vorgeschriebenen Verwendung aus Gründen höherer Gewalt
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82
Rückforderung von Ausfuhrerstattungen und Währungsausgleichsbeträgen durch das …
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. August 1985 VII R 28/82 (BFHE 144, 316) sei die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.Der dort zu entscheidende Fall gleicht in allen wesentlichen Punkten nicht dem vorliegenden (vgl. auch das aufgrund dieser Vorabentscheidung ergangene Senatsurteil vom 2. Februar 1988 VII R 28/82, BFH / NV 1989, 62).
- BFH, 23.02.1988 - VII R 31/86
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Vielmehr kann sich eine Unanwendbarkeit des Art. 28 VO Nr. 2730/79 gegenüber der Klägerin allenfalls aus dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit ergeben, wonach das berechtigte Vertrauen der Betroffenen zu schützen ist (Pernice in Grabitz, Kommentar zum EWGV, Art. 164 Anm. 93 ff. mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH; vgl. auch Senatsurteil vom 23. Februar 1988 VII R 31/86 und VII R 29/87, BFHE 152, 382, 390).Soweit es sich um die Frage der Gültigkeit der hier in Betracht kommenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts handelt, braucht der Senat eine Vorabentscheidung nicht einzuholen, da er von der Gültigkeit dieser Bestimmungen ausgeht (vgl. Senatsurteil in BFHE 152, 382).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
In Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) sieht sich der Senat zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nicht verpflichtet (Art. 177 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft).
- EuGH, 05.03.1980 - 265/78
Ferwerda
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 5. März 1980 Rs. 265/78 (EuGHE 1980, 617) könne sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, da der dortige Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sei. - EuGH, 05.02.1987 - 288/85
Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Zur Begründung verweist der Senat auf das Urteil des EuGH vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85 (EuGHE 1987, 611, 626), das zu dem gleichliegenden Problem der Anwendung des Art. 6 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1957/69 der Kommission vom 30. September 1969 ergangen ist (ABlEG L 250/1). - EuGH, 14.02.1978 - 68/77
IFG / Kommission
Auszug aus BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87
Das ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil vom 14. Februar 1978 Rs. 68/77 (EuGHE 1978, 353, 370), auf das das FG zu Recht in diesem Zusammenhang hingewiesen hat.
- BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92
Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter …
Wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts könnte jedoch der sich auf Treu und Glauben gründende Vertrauensschutz nicht über den auch im Gemeinschaftsrecht anerkannten Vertrauensschutz hinausgehen (Senatsurteile vom 4. Oktober 1983 VII R 82/80, BFHE 139, 325, 330f.; vom 18. Juli 1989 VII R 22/87, BFH/NV 1990, 336, und BFHE 161, 207, 212, jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 02.03.2005 - IV 150/03
Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Berufung auf den …
Das Fehlen einer solchen Regelung könnte sich vor dem Hintergrund erklären, dass das Gemeinschaftsrecht keinen Rechtsgrundsatz enthält, dass Fälle höherer Gewalt stets zugunsten des Marktbeteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 14.2.1978 - 68/77 -, juris; BFH, Urteil vom 18.7.1989 - VII R 22/87 -, juris). - BFH, 23.01.1996 - VII R 20/95
Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei Warenausfuhr und Lieferung der Ware an ein …
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift (zu ihnen, bezogen auf die entsprechende Vorgängerregelung, Senat, Urteil vom 18. Juli 1989 VII R 22/87, BFH/NV 1990, 336, 338 f.) liegen indessen nicht vor.
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