Rechtsprechung
| BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- openjur.de
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- Bundesfinanzhof
FGO § 100 Abs 1 S 4, EGV 1383/2003 Art 9 Abs 1, EGV 1383/2003 Art 13 Abs 1
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 100 Abs 1 S 4 FGO, Art 9 Abs 1 EGV 1383/2003, Art 13 Abs 1 EGV 1383/2003
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 100 Abs. 1 S. 4
Anforderungen an die Feststellung der Wiederholungsgefahr - datenbank.nwb.de
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts; Voraussetzungen für die Bejahung einer bestehenden behördlichen Wiederholungsgefahr
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV 1383/2003 Art 9, EGV 13 83/2003 Art 13
Aussetzung; Überlassung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - 11 K 1454/09
- BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00
Büroanmietung vom Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
Rn. 10 Für das berechtigte Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, m.w.N.).Rn. 11 Die Bejahung eines wegen bestehender Wiederholungsgefahr berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts setzt jedoch voraus, dass die Wiederholungsgefahr hinreichend konkret ist (BFH-Urteil in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300).
- BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95
Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr
Auszug aus BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
Rn. 13 Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1998 I ZR 264/95 (Monatsschrift für Deutsches Recht 1998, 1494), auf das sich die Klägerin beruft, betrifft eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage und die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung, dass sich das mit dem Hauptantrag verfolgte Unterlassungsverlangen erledigt habe. - BFH, 26.09.2007 - I R 43/06
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der …
Auszug aus BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
U.a. kann --was im Streitfall allein in Betracht kommt-- ein berechtigtes Interesse daraus abzuleiten sein, dass ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, die Behörde werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, m.w.N.). - BFH, 20.04.1988 - I R 67/84
Empfängerbenennung - Verwaltungsakt - Vorbereitungshandlung - Rechtmäßigkeit - …
Auszug aus BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
Gleichwohl ist das angefochtene Urteil nicht aufzuheben, weil sein Tenor richtig ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927, m.w.N.;… Senatsurteil vom 31. Mai 2005 VII R 49/04, BFH/NV 2005, 2067). - BFH, 31.05.2005 - VII R 49/04
Tarifierung sog. "F-Boden Puzzle Matten"
Auszug aus BFH, 05.02.2013 - VII R 23/12
Gleichwohl ist das angefochtene Urteil nicht aufzuheben, weil sein Tenor richtig ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 1988 I R 67/84, BFHE 154, 5, BStBl II 1988, 927, m.w.N.; Senatsurteil vom 31. Mai 2005 VII R 49/04, BFH/NV 2005, 2067).
- FG Düsseldorf, 21.02.2018 - 4 K 1144/17
Eintreten der Haftung des Nachlasses bis zur Auseinandersetzung der Miterben …
Insoweit genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. Februar 2013 VII R 23/12, BFH/NV 2013, 949).Eine Wiederholungsgefahr muss jedoch hinreichend konkret sein (BFH, Urteil vom 5. Februar 2013 VII R 23/12, BFH/NV 2013, 949).
- FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 2175/12
Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums
Dazu genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (BFH-Urteil vom 5. Februar 2013 - VII R 23/12 -, BFH/NV 2013, 949;… BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2007 - VIII B 198/06, BFH/NV 2008, 238).Rn. 88 1. Eine Wiederholungsgefahr vermag ein berechtigtes Feststellungsinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsaktes dann zu begründen, wenn ein konkreter Anlass für die Annahme besteht, die Behörde werde die vom Kläger für rechtswidrig erachtete Maßnahme in absehbarer Zukunft wiederholen (BFH-Urteil vom 5. Februar 2013 - VII R 23/12 -, BFH/NV 2013, 949; vom 26. September 2007 - I R 43/06, BStBl II 2008, 134, BFHE 219, 13).
Die Bejahung eines wegen bestehender Wiederholungsgefahr berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts setzt jedoch voraus, dass die Wiederholungsgefahr hinreichend konkret ist (BFH-Urteil vom 5. Februar 2013 - VII R 23/12 -, BFH/NV 2013, 949; vom 19. Oktober 2001 - VI 131/00, BStBl II 2002, 300, BFHE 197, 98).
- BFH, 20.01.2026 - VII R 36/23
Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsverfügung
Rn. 26 dd) Ein berechtigtes Interesse der Klägerin an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit der Prüfungsverfügung ergibt sich auch nicht unter dem Aspekt einer Wiederholungsgefahr (dazu Senatsurteil vom 05.02.2013 - VII R 23/12, Rz 11). - FG Münster, 07.03.2014 - 11 K 1725/12
Fortsetzungsfeststellungsklage -- Erledigungseintritt durch rückwirkende …
Rn. 69 Die Bejahung eines wegen bestehender Wiederholungsgefahr berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts setzt voraus, dass die Wiederholungsgefahr hinreichend konkret ist (BFH-Urteil vom 05. Februar 2013 VII R 23/12, BFH/NV 2013, 949 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".