Rechtsprechung
| BFH, 25.11.1969 - VII R 23/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zur Frage der steuerfreien Verwendung von Mineralöl nach § 8 Abs. 3 Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 331
- DB 1970, 282
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 27.08.1996 - VII R 14/95
Befreiung von der Mineralölsteuer - Gesetzlicher Ausschluß - Herstellerprivileg
Mit dieser durch das Straßenbaufinanzierungsgesetz vom 28. März 1960 (BGBl I 1960, 201) eingefügten Vorschrift ging der Gesetzgeber von der Besteuerung nach der Beschaffenheit des Mineralöls zu einem Besteuerungssystem über, das den konkreten Verwendungszweck --und damit die im Einsatzfall gewollte und geschehene Verwendung des Mineralöls-- in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt (vgl. zur Entstehungsgeschichte Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331, 335 f.). - BFH, 18.12.2002 - VII B 110/02
Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Die Vorentscheidung weicht auch nicht von dem die Verwendung von Mineralöl bei der Eisenverhüttung betreffenden Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66 (BFHE 97, 331) ab. - BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93
Zur Bindung des BFH an die Zulassung der Revision durch das FG
Schon im sog. Hochofen-Urteil (Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331; vgl. dazu Beermann, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1970, 289; Prugger, Betriebs-Berater --BB-- 1970, 45) hat der Senat bei einer Konkurrenz von Verwendungszwecken des Mineralöls § 8 Abs. 3 MinöStG dahingehend ausgelegt, daß für die Frage der Gewährung der Steuerfreiheit der eigentliche, in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend ist, während nur nebenher und erst recht spätere, nach der Erreichung des Hauptzwecks stattfindende und damit offensichtlich an Bedeutung wesentlich zurückstehende weitere Verwendungen außer Betracht bleiben (bestätigt in BFHE 120, 151 ).
- BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99
Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie …
Wenn es im "Hochofenurteil" (Urteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331) heißt, "daß für die Frage der Gewährung der Steuerfreiheit der eigentliche, in erster Linie verfolgte Verwendungszweck entscheidend ist, während nur nebenher und erst recht spätere, nach der Erreichung des Hauptzwecks stattfindende und damit offensichtlich an Bedeutung wesentlich zurückstehende weitere Verwendungen außer Betracht bleiben", so ist diese Aussage eindeutig auf ein und dasselbe Mineralöl bezogen, das "gleichzeitig mehreren Zwecken" dient. - BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
Einsatz von Erdgas bei der Herstellung technischer Ruße
Daraus folgt weiter, daß das FG den § 17 Abs. 4 MinöStDV auch nicht implizit zu Lasten des HZA angewandt, sondern allenfalls, gerade im Hinblick auf das vom FG zur Stützung seiner Ansicht herangezogene "Hochofen-Urteil" (Senatsurteil vom 25. November 1969 VII R 23/66, BFHE 97, 331; vgl. dazu Beermann, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1970, 289; Prugger, Betriebs-Berater 1970, 45), nur hilfsweise erwogen haben kann, daß bei Annahme eines einheitlichen Verwendungsvorgangs im Sinne dieser Vorschrift im Ergebnis nichts anderes gelten könne. - BFH, 05.07.1988 - VII R 119/84
Voraussetzung der Steuerfreiheit für Mineralöl
"Wird Mineralöl in einem einheitlichen Vorgang sowohl zu einem gewerblichen Zweck als auch zum Verheizen verwendet, ist die Steuerfreiheit davon abhängig, daß mit der Verwendung in erster Linie der gewerbliche Zweck verfolgt wird (Anschluß an das Urteil des Senats vom 25.11.69 VII R 23/66, BFHE 97, 331, sog. Hochofenurteil).«. - BFH, 13.07.1971 - VII R 22/68 Für die Frage, ob eine Anlage als solche, d.h. im ganzen, zur Gewinnung von Mineralöl im Sinne des § 6 Nr. 1 MinöStDV dient, kann es aber nicht entscheidend sein, daß in ihr u.a. in ganz geringer Menge auch Mineralöl anfällt, vielmehr kann es nach Auffassung des Senats nur auf den Hauptzweck der Anlage ankommen, wie das der Senat in seinem Urteil VII R 23/66 vom 25. November 1969 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 331 - BFH 97, 331 -, Bundeszollblatt 1970 S. 134 - BZBl 1970, 134 -) bereits hinsichtlich der Frage der Verwendung von Mineralöl für einen der nach § 8 Abs. 3 MinöStG steuerbegünstigten Zwecke entschieden hat.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.