Rechtsprechung
| BFH, 18.10.1983 - VII R 26/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 139, 461
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 17.02.1987 - VII R 21/84
Prozeßzinsen - Ausfuhrvergünstigung - Anspruch auf Auszahlung
Vielmehr sind die vom EuGH genannten Grenzen, die das Gemeinschaftsrecht in einem solchen Fall dem nationalen Recht setzt, nur dann überschritten, falls die günstigste nationale Regelung bei der Gewährung gemeinschaftsrechtlicher Geldleistungen auch dann nicht angewendet wird, wenn im Einzelfall die speziellen Voraussetzungen für diese Regelung gegeben sind (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1983 VII R 26/77 und VII R 26/78, BFHE 139, 461 und 466, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH zu der Frage, inwieweit differenzierende Regelungen des nationalen Gesetzgebers auf dem Gebiet der Branntweinsteuer mit dem gemeinschaftlichen Diskriminierungsverbot des Art. 95 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sind). - BFH, 03.04.1984 - VII R 18/80
Rechtsbehelfsverzicht - Erklärung - Unterschrift
Zur Begründung verweist der Senat auf seine Urteile vom 18. Oktober 1983 VII R 26/77 und VII R 26/78 (BFHE 139, 461 und 466). - BFH, 08.11.1983 - VII R 141/82
Auslegung von Gemeinschaftsrecht - Änderung der Rechtsprechung
Im Urteil vom 18. Oktober 1983 VII R 26/77 (BFHE 139, 461) ist der erkennende Senat von der rechtlichen Beurteilung abgegangen, die er im ersten Rechtsgang und das FG im ersten und zweiten Rechtsgang dem Begriff der Gleichartigkeit i. S. des Art. 95 Abs. 1 EWGV hat zukommen lassen. - BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens …
Dem nationalen Gesetzgeber ist vielmehr gestattet, gleichartige Waren und Erzeugnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten unterschiedlich zu behandeln; ansonsten würden nationale Steuerregelungen differenzierender Art praktisch unterlaufen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VII R 26/77, BFHE 139, 461, 463).
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