Rechtsprechung
| BFH, 22.12.1969 - VII R 29/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage - Zolltarifsache - Versäumung der Rechtsbehelfsfrist - Verwaltungsverfahren - Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 15
- BStBl II 1970, 253
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, daß Urteile über die Tarifierung von Waren stets grundsätzliche Bedeutung haben und sie deshalb ohne weiteres revisibel sein sollen (Senat, Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253, und vom 22. März 1977 VII R 39/74, BFHE 121, 400, BStBl II 1977, 430). - BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92
Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer …
Der Senat setzt sich mit der Beurteilung des Streitfalls als Zolltarifsache nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253), in dem er eine wegen des Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist vom FG in einer Zolltarifsache verweigerte Sachentscheidung nicht als Urteil in einer Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO angesehen hat. - BFH, 04.02.1997 - VII R 52/96
Revision bei Zolltarifsachen
Nicht gegeben aber ist die zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO), wenn das FG keine sachlich-zolltarifliche Entscheidung getroffen hat (so schon Senat, Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15 f., BStBl II 1970, 253), was insbesondere der Fall ist, wenn es eine Klage wegen der Zolltarifierung als unzulässig abweist (…Gräber/Ruban, a. a. O., Anm. 7). - BFH, 22.03.1977 - VII R 39/74
Zolltarifsache - Vorliegen der Sache - Urteil des Finanzgerichts - Entscheidung …
Der Grund liegt darin, daß die Entscheidung über eine zolltarifrechtliche Frage über den Einzelfall hinaus für alle Waren derjenigen Gattung bedeutsam ist, zu der die streitbefangene Ware gehört (vgl. Beschluß des BFH vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253).
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