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| BFH, 19.10.1993 - VII R 29/93 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtbestehen einer Steuerberaterprüfung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.04.1989 - VII R 12/87
Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision
Auszug aus BFH, 19.10.1993 - VII R 29/93
Ein Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. Senatsbeschluß vom 4. April 1989 VII R 12/87, BFH/NV 1989, 713).Das ist z.B. der Fall, wenn die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder in Hinsicht auf einen selbständigen - prozessualen - Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder mißverständlich und verworren sind (vgl. Beschluß in BFH/NV 1989, 713f.).
- BFH, 20.09.2013 - III B 129/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel
Rn. 3 Ist die Entscheidung --wie im Streitfall-- auf mehrere Erwägungen gestützt worden, von denen jede für sich die Entscheidung trägt, so ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass er im Hinblick auf jede der Erwägungen besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564, …und vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 49;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 23. Februar 2012 X B 91/11, BFH/NV 2012, 1150). - BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund
Die Entscheidungsgründe fehlen auch dann, wenn das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638), ferner wenn die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen (BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1993 VII R 29/93, BFH/NV 1994, 564).
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