Rechtsprechung
| BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV
- Judicialis
MinöStV § 53; ; MinöStV § 53 Abs. 1; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; MinöStG 1993 § 2; ; ZPO §§ 688 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Verfolgung eines Kaufpreisanspruchs nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattung der im Verkaufspreis enthaltenen und beim Warenempfänger wegen Zahlungsunfähigkeit ausgefallenen Steuer auf Antrag des Verkäufers bei versteuertem Mineralöl; Pflicht des Mineralölhändlers zur rechtzeitigen gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
MinöStV § 53 Abs 1
Mineralölsteuer; Vergütung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 558/05
- BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99
Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung - …
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Liegen besondere Umstände vor, kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Frist hingenommen werden (…Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 VII B 297/03, BFH/NV 2004, 1296, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179).Andererseits hat der Senat erwogen, im Einzelfall die Zubilligung von Ratenzahlungen unter Vereinbarung eines vernünftigen Ratenzahlungsplans nicht von vornherein als anspruchshindernd anzusehen, wenn der Mineralölhändler unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur gerichtlichen Verfolgung seines Zahlungsanspruchs in die Wege leitet, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung notleidend wird (Senatsbeschluss in BFHE 191, 179).
- BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98
Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der …
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
In seiner Entscheidung vom 2. Februar 1999 VII B 247/98 (BFHE 188, 217) hat der Senat ausgeführt, dass ein Mahnsystem hinzunehmen wäre, bei dem sichergestellt sei, dass im Falle der Nichtbegleichung der Forderung spätestens etwa zwei Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet werde. - BFH, 17.01.2006 - VII R 42/04
Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten von voll versteuertem Mineralöl bei …
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (…Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347).
- BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00
Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung …
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen die in § 53 Abs. 1 MinöStV genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, so dass der gesamte Anspruch entfällt, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (Senatsurteil vom 22. Mai 2001 VII R 33/00, BFHE 195, 78, 81). - BFH, 07.01.2005 - VII B 144/04
Erhaltung eines Vergütungsanspruchs nach § 53 MinÖStV: Insolvenz des Abnehmers
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Vielmehr hängt es von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (Senatsentscheidungen vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384, und vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFHE 212, 347). - BFH, 22.04.2004 - VII B 297/03
Grundsätzliche Bedeutung; Vergütung ausgefallener MinöSt
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Liegen besondere Umstände vor, kann ein geringfügiges Überschreiten dieser Frist hingenommen werden (Senatsbeschlüsse vom 22. April 2004 VII B 297/03, BFH/NV 2004, 1296, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179). - BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02
Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07
Wie der Senat entschieden hat, entbinden allein die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses oder Verhandlungen über die Bestellung von Sicherheiten den Mineralölhändler nicht von der ihn treffenden Obliegenheit, seine Ansprüche rechtzeitig gerichtlich zu verfolgen, um sich zumindest die Möglichkeit offenzuhalten, seine Forderungen mit Hilfe staatlicher Vollstreckungsorgane durchzusetzen (Senatsbeschluss vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661).
- FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 62/10
Energiesteuer: Obliegenheiten des Mineralölhändlers bei der gerichtlichen …
Die bisherige Rechtsprechung (vgl. etwa Urteile vom 01. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332;… vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621;… vom 19. April 2007 VII R 45/05, BFH/NV 2007, 1433, jeweils m. w. N.; Beschluss vom 02. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217), der sich der Senat anschließt, versteht darunter, die rückständigen Forderungen beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung in das streitige Verfahren (§ 696 Abs. 3 ZPO) und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§§ 704 ff. ZPO).Die gerichtliche Verfolgung muss zügig erfolgen, um Zahlungsausfälle möglichst zu vermeiden (BFH, Urteil vom 01. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, ZfZ 2008, 332).
Vielmehr hängt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (vgl. BFH, Urteile vom 01. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332;… vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024;… Beschluss vom 07. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).
Bei der Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen ausstehende Forderungen am effektivsten durchgesetzt werden können, ist dem Mineralölhändler ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen, bei dessen Ausschöpfung er sich an den Grundsätzen ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung zu orientieren hat (BFH, Urteil vom 01. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, ZfZ 2008, 332).
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 1 K 615/06
Voraussetzungen für einen Mineralölsteuervergütungsanspruch - Zeitlicher Rahmen …
Gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa Urteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332;… vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621;… vom 19. April 2007 VII R 45/05, BFH/NV 2007, 1433, jeweils m.w.N.; Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217; Jatzke, ZfZ 2008, 248, 250), der sich der Senat anschließt, die rückständigen Forderungen beim Zivilgericht mit den Mitteln, die nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung stehen, rechtshängig zu machen, also Klage zu erheben (§ 261 Abs. 1 ZPO) oder die Zustellung eines Mahnbescheids nach den Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO zu bewirken mit ggf. anschließender Überleitung in das streitige Verfahren (§ 696 Abs. 3 ZPO) und aus dabei erlangten Titeln gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (§§ 704 ff. ZPO).Vielmehr hängt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten (vgl. BFH, Urteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332;… vom 17. Januar 2006 VII R 42/04, BFH/NV 2006, 1024;… Beschluss vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).
So ist nicht dargetan, dass es der Klägerin beispielsweise in der Zwischenzeit etwa gelungen wäre, durch Verhandlungen oder auf anderem Wege den Forderungsausfall zu begrenzen oder gar zu vermeiden, so dass ein weiteres Zuwarten aus Sicht einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Interesse einer Verhandlungslösung geboten gewesen wäre (so der Fall in BFH, Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, ZfZ 2008, 332).
- BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs …
Im Übrigen macht die Klägerin im Kern ihres Vorbringens lediglich geltend, das FG habe die von ihr ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des BFH, die einen Beurteilungsspielraum des Antragstellers unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung durchaus anerkennt (Senatsurteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, und vom 8. August 2006 VII R 28/05, BFHE 215, 392, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 45), unzutreffend auf den Streitfall angewandt.Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH hat die gerichtliche Geltendmachung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem ein im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtender und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelnder Mineralöllieferant erkennen muss, dass die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs die Inanspruchnahme der Zivilgerichte erfordert (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 1886, und vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, ZfZ 1999, 305).
- FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 68/13
Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG
Generell hat der Bundesfinanzhof dem Mineralölhändler bei der Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen ausstehende Forderungen am effektivsten durchgesetzt werden können, einen gewissen Beurteilungsspielraum eingeräumt (Urteil vom 01.07.2008, VII R 31/07).Der Bundesfinanzhof hat dies wiederholt bestätigt (Urteil vom 01.07.2008, VII R 31/07, Beschluss vom 06.02.2006, VII B 52/05).
- FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 104/13
Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG
Dies setzt jedoch voraus, dass der Warenempfänger die Raten - wie auch die Rechnungen für laufende Lieferungen - vereinbarungsgemäß zahlt und dadurch Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit ausschließt (vgl. auch BFH, Urteil vom 01.07.2008, VII R 31/07).Generell hat der Bundesfinanzhof dem Mineralölhändler bei der Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen ausstehende Forderungen am effektivsten durchgesetzt werden können, einen gewissen Beurteilungsspielraum eingeräumt (Urteil vom 01.07.2008, VII R 31/07).
- FG München, 25.06.2014 - 14 K 2169/12
Rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung i.S.d. § 60 EnergieStG
Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (…BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886;… BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.). - FG Hamburg, 19.02.2014 - 4 K 134/13
Verbrauchsteuerrecht: Vergütung von Energiesteuer nach § 60 Abs. 1 EnergieStG
Generell hat der Bundesfinanzhof dem Mineralölhändler bei der Entscheidung darüber, mit welchen Maßnahmen ausstehende Forderungen am effektivsten durchgesetzt werden können, einen gewissen Beurteilungsspielraum eingeräumt (Urteil vom 01.07.2008, VII R 31/07). - FG München, 13.09.2012 - 14 K 722/11
Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall
Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (…BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886;… BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.). - FG München, 13.09.2012 - 14 K 723/11
Erstattung von Energiesteuer bei Forderungsausfall
Es kann aber auch eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (…BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2010 VII B 144/10, BFH/NV 2011, 853; BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886;… BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, a. a. O.).
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