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Rechtsprechung
   BFH, 23.06.2009 - VII R 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13833
BFH, 23.06.2009 - VII R 34/08 (https://dejure.org/2009,13833)
BFH, Entscheidung vom 23.06.2009 - VII R 34/08 (https://dejure.org/2009,13833)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - VII R 34/08 (https://dejure.org/2009,13833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Auslegung des Anlagebegriffs i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG; Keine steuerliche Begünstigung mehrerer miteinander verbundener KWK-Anlagen mit einer Nennleistung von zusammen mehr als 2 Megawatt; Sinn und Zweck der steuerlichen Freistellung von Anlagen mit geringer ...

  • Judicialis

    StromStG § 2 Nr. 2; ; StromStG § 4 Abs. 1; ; StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; KWKG § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlagebegriff i.R.d. Steuerbefreiungsvorschrift nach dem Stromsteuergesetz; Steuerbefreiung für Kleinanlagen bei Stromentnahme durch den Anlagebetreiber; Definition des Eigenerzeugers in sog. Contracting-Fällen

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Begriffs der Anlage i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StromStG § 9 Abs 1 Nr 3, StromStG § 2 Nr 2
    Anlage; Blockheizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungsanlage; Stromsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.04.2004 - VII R 44/03

    StromSt-Befreiung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

    Auszug aus BFH, 23.06.2009 - VII R 34/08
    Ohne den Befreiungstatbestand wäre der Betreiber der Energieerzeugungsanlage als Versorger anzusehen, so dass er den erzeugten Strom nach § 5 StromStG versteuern müsste (Senatsurteil vom 20. April 2004 VII R 44/03, BFHE 205, 566).
  • BFH, 15.09.2020 - VII R 30/19

    Auslegung des Anlagenbegriffs i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG

    NV: Bei der funktionsbezogenen Auslegung des Anlagenbegriffs ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen (Festhalten an den Senatsurteilen jeweils vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, und VII R 42/08, BFHE 225, 476).

    Denn die steuerliche Freistellung von Anlagen mit geringer Stromerzeugung soll insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in Kleinanlagen fördern (Senatsurteil vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, unter II.1.b).

    Starke, wenn auch nicht allein ausschlaggebende Indizien für das Vorliegen einer Gesamtanlage sind die räumliche Zusammenfassung mehrerer Aggregate an einem Standort, z.B. in einem Gebäude, sowie der Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch einen Betreiber und die Versorgung eines bestimmten Abnehmerkreises mit Strom und Wärme (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1673, unter II.1.b).

    Rn. 34 Dass die erzeugten Strom- und Wärmemengen getrennt für jeden Motor erfasst werden können, hindert ebenfalls nicht die Annahme einer einzigen Anlage (Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1673;… Möhlenkamp/Milewski, Energiesteuergesetz, Stromsteuergesetz, 2. Aufl., § 9 StromStG, Rz 66).

  • FG Hamburg, 21.08.2019 - 4 K 231/16

    Stromsteuer: Anlagenbegriff des § 12b StromStV - Keine rechtliche Verklammerung …

    Starke, wenn auch nicht allein ausschlaggebende Indizien für das Vorliegen einer Gesamtanlage seien die räumliche Zusammenfassung mehrerer Aggregate an einem Standort, z.B. in einem Gebäude, sowie der Betrieb eines BHKW durch einen Betreiber und die Versorgung eines bestimmten Abnehmerkreises mit Strom und Wärme (BFH, Urteile vom 23. Juni 2009, VII R 34/08 und VII R 42/08, juris; FG Hamburg…, Urteil vom 19. Juli 2011, 4 K 91/10, juris, Rn. 13).

    Rn. 45 Bei der Auslegung von § 12b Abs. 1 und 3 StromStV ist zudem der Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG der dezentralen Stromversorgung (…siehe hierzu BT-Drs. 14/2044, S. 9 und 11; BFH, Urteil vom 23. Juni 2009, VII R 34/08, juris, Rn. 14) zu berücksichtigen, dem der Gedanke zu Grunde liegt, dass kurze Entfernungen zwischen Stromerzeugungsanlage und Letztverbraucher zu geringeren Übertragungs- und Umspannverlusten führen, was zu einer Effizienzsteigerung in der Energieversorgung und Senkung des Stromverbrauchs beiträgt (…Henseler in Soyk, EnergieStG/StromStG, § 9 StromStG, Rn. 36, Stand September 2018;… Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 3. Auflage 2018, Rn. J 72).

    Dabei ist der Sinn und Zweck der Verklammerungsvorschrift zu berücksichtigen, der eine zweckwidrige Umgehung der 2 MW Grenze durch Errichtung mehrerer Kleinanlagen anstatt einer Großanlage ausschließen soll (BFH, Urteil vom 23. Juni 2009, VII R 34/08, juris, Rn. 15;… Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 3. Auflage 2018, Rn. J 73).

    Die gesetzlich festgelegte Grenze von 2 MW Nennleistung ist ausreichend dimensioniert für die Versorgung von ca. 2.000 bis 3.000 Haushalten (BFH, Urteil vom 23. Juni 2009, VII R 34/08, juris, Rn. 15;… Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schröer Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 3. Auflage 2018, Rn. J 73).

  • BFH, 17.10.2023 - VII R 50/20

    Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken …

    Denn die steuerliche Freistellung von Anlagen mit geringer Stromerzeugung soll insbesondere die dezentrale Stromerzeugung in Kleinanlagen fördern (Senatsurteil vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, unter II.1.b).
  • BFH, 30.06.2021 - VII R 1/19

    Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht durch Erhalt …

    Auf die Senatsrechtsprechung zum Anlagenbegriff (z.B. Senatsurteile vom 23.06.2009 - VII R 42/08, BFHE 225, 476, ZfZ 2009, 276; vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, …und vom 15.09.2020 - VII R 30/19, BFH/NV 2021, 455, ZfZ 2021, 88) kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • BFH, 15.12.2020 - VII R 36/18

    Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b …

    Ungeachtet dessen, dass auf die vom Gesetz vorgesehene Steuerbefreiung nicht verzichtet werden kann, wenn deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, ist der Senat bei der Auslegung des StromStG grundsätzlich nicht an die Definitionen und Vorgaben des EEG gebunden (vgl. Senatsurteile vom 06.10.2015 - VII R 25/14, BFHE 251, 563, Rz 16, und vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, Rz 19, jeweils für den Anlagenbegriff).
  • BFH, 17.01.2023 - VII R 54/20

    Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom

    Rn. 33 Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass er bei der Auslegung des StromStG grundsätzlich nicht an die Definitionen und Vorgaben des EEG gebunden ist (vgl. Senatsurteile vom 06.10.2015 - VII R 25/14, BFHE 251, 563, ZfZ 2016, 49, Rz 16; vom 23.06.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, jeweils für den Anlagenbegriff;… vom 15.12.2020 - VII R 36/18, BFH/NV 2021, 784, ZfZ 2021, 219, Rz 36, …und vom 30.06.2021 - VII R 1/19, BFH/NV 2022, 36, ZfZ 2022, 24, Rz 26).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2024 - 4 K 1324/22

    Klage wegen der Nichtgewährung einer Steuerbefreiung für zum Selbstverbrauch …

    Eine Fernsteuerbarkeit im Sinne des § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV kann vielmehr auch dann vorliegen, wenn die Anlagen unabhängig voneinander einzeln gesteuert werden können (BFH, Urteil v. 23.6.2009 - VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, Rn. 20;… BFH, Urteil v. 17.10.2023 - VII R 50/20, juris, Rn. 51 ff.;… Senat, Urteil v. 8.1.2020 - 4 K 3223/18 VSt, juris, Rn. 24).
  • FG Hamburg, 19.07.2011 - 4 K 91/10

    Stromsteuerrecht: Zum Anlagenbegriff des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG

    Starke, wenn auch nicht allein ausschlaggebende Indizien für das Vorliegen einer Gesamtanlage, seien die räumliche Zusammenfassung mehrerer Aggregate an einem Standort, z.B. in einem Gebäude, sowie der Betrieb eines BHKW durch einen Betreiber und die Versorgung eines bestimmten Abnehmerkreises mit Strom und Wärme (BFH, Urteile vom 23. Juni 2009 VII R 34/08, BFH/NV 2009, 1673, und VII R 42/08, BFHE 225, 476, ZfZ 2009, 276).
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