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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7248
BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85 (https://dejure.org/1988,7248)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1988 - VII R 34/85 (https://dejure.org/1988,7248)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1988 - VII R 34/85 (https://dejure.org/1988,7248)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Auszug aus BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85
    Diese Rüge kann aber schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Kläger nicht dargelegt hat, daß er und sein Prozeßbevollmächtigter die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um sich rechtliches Gehör in dem von ihm für geboten erachteten Umfang zu verschaffen (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 3. Dezember 1979 2 B 16/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 119 Nr. 3, Rechtsspruch 43;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 119 Rdnr. 13, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen …

    Auszug aus BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn eine durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Partei die von ihr vermißte Beweiserhebung nicht beantragt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 108, BStBl II 1978, 274).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 72.79

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender anwaltschaftlicher Vertretung …

    Auszug aus BFH, 08.03.1988 - VII R 34/85
    Mit dem Vorbringen des Klägers, daß sein Gesundheitszustand sich während der mündlichen Verhandlung vor dem FG aufgrund der prozessualen Entwicklung und insbesondere wegen der für ihn ungünstigen Aussage des Zeugen H verschlechtert habe, ist noch nicht dargetan, daß auch der Prozeßbevollmächtigte durch den Prozeßablauf in der Wahrnehmung der Rechte des Klägers beeinträchtigt worden ist und daß beide - Kläger und Prozeßbevollmächtigter - nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Rechte unter Ausschöpfung der zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs bestehenden prozessualen Möglichkeiten in der Lage gewesen sind (vgl. auch Urteil des BVerwG vom 9. Juli 1980 8 C 72/79, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 119 NR. 3, Rechtsspruch 46).
  • BFH, 14.11.1990 - X R 145/87

    Besteuerung des Aufgabegewinns aus einem Räumungsverkauf

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs kann schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Klägerin nicht dargelegt hat, daß sie und ihr verstorbener Ehemann die prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, um sich in dem von ihnen für geboten erachteten Umfang rechtliches Gehör zu verschaffen (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 792).
  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

    Zwar verletzt der Tatrichter -- trotz unterlassener Beweiserhebung -- seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsermittlung regelmäßig dann nicht, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter die später vermißte Beweiserhebung nicht aus eigener Initiative angeregt oder förmlich beantragt hat (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 3. November 1976 II R 43/67, BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159, 161; vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105, 108, BStBl II 1978, 274; BFH-Beschlüsse vom 16. April 1984 III B 48/83, nicht veröffentlicht, und vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 792, 793).
  • BFH, 07.02.1990 - VIII B 19/86

    Anforderungen an Zulassung der Revision zum Bundesfinanzhof

    Die Rüge kann auch deshalb keinen Erfolg haben, weil die Kläger nicht dargelegt haben, was sie bei Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1988 VIII R 334/82, BFH/NV 1988, 791 m. w. N.; Beschluß vom 8. März 1988 VII R 34/85, BFH/NV 1988, 793).
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