Rechtsprechung
| BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 - Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde - Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde - Keine Pflicht des ...
- openjur.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10; Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde; Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde; Keine Pflicht des ...
- Bundesfinanzhof
ZK Art 32 Abs 1 Buchst a Ziff ii, ZK Art 32 Abs 1 Buchst b Ziff i, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b, EWGV 2913/92 Art 32 Abs 1 Buchst a Ziff ii, EWGV 2913/92 Art 32 Abs 1 Buchst b Ziff i,... EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 - Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde - Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde - Keine Pflicht des ... - rechtsinformationen.bund.de
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 - Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde - Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde - Keine Pflicht des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 32 Abs 1 Buchst a Ziff ii ZK, Art 32 Abs 1 Buchst b Ziff i ZK, Art 220 Abs 2 Buchst b ZK, Art 32 Abs 1 Buchst a Ziff ii EWGV 2913/92, Art 32 Abs 1 Buchst b Ziff i EWGV 2913/92
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7.6.2011 VII R 36/10 - Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde - Erkennbarkeit eines aktiven Irrtums der Zollbehörde - Keine Pflicht des ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
Berücksichtigung der Kosten für die Behältnisse (Gläser und Metalldrehverschlüsse) bei der Angabe des Zollwerts für Gemüsekonserven aus Bulgarien - datenbank.nwb.de
Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den Vorschriften nicht entsprechenden Praxis der Zollbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 36/08
- BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Zwar begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteile vom 27. Juni 1991 C-348/89 --Mecanarte--, Slg. 1991, I-3277, ZfZ 1992, 388; vom 14. November 2002 C-251/00 --Ilumitrónica--, Slg. 2002, I-10433, ZfZ 2003, 46).Des Weiteren hat der EuGH mit Urteil in Slg. 1991, I-3277, Rz 25, ZfZ 1992, 388 ausgeführt, dass Vertrauensschutz gewährt werden kann, wenn die Unrichtigkeit der Erklärungen des Abgabenschuldners nur die Folge falscher Auskünfte ist, die von den zuständigen Behörden erteilt wurden und diese Behörden binden, und hat in ähnlicher Weise das Vorliegen eines Irrtums der zuständigen Behörde bejaht, wenn diese irrige Auskünfte erteilt hat, auf die der Zollbeteiligte vertrauen durfte (EuGH-Urteil vom 26. November 1998 C-370/96 --Covita AVE--, Slg. 1998, I-7711, ZfZ 1999, 86).
Jedenfalls erfasst aber der Begriff des Irrtums i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK jedwede unrichtige Auslegung oder Anwendung der anwendbaren Rechtsvorschriften (EuGH-Urteil in Slg. 1991, I-3277, Rz 20, ZfZ 1992, 388).
Soweit Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK für ein Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben auch fordert, dass der Zollschuldner alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat, genügt er dieser Forderung auch bei gegenüber den zuständigen Behörden angegebenen unrichtigen oder unvollständigen Daten, sofern er diese in gutem Glauben abgegeben hat und vernünftigerweise nur diese Daten kennen oder sich beschaffen konnte (EuGH-Urteile in Slg. 1991, I-3277, Rz 29, ZfZ 1992, 388; und vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood--, Slg. 1996, I-2465, Rz 109, ZfZ 1997, 12).
- EuGH, 14.11.2002 - C-251/00
Ilumitrónica - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Einfuhr von Fernsehgeräten mit …
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Zwar begründet nur ein solcher Irrtum, der auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen ist (sog. aktiver Irrtum), einen Anspruch auf Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben, nicht jedoch ein Irrtum, dem die Zollbehörde im Zeitpunkt der Abgabenerhebung wegen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Abgabenschuldners unterlag (EuGH-Urteile vom 27. Juni 1991 C-348/89 --Mecanarte--, Slg. 1991, I-3277, ZfZ 1992, 388; vom 14. November 2002 C-251/00 --Ilumitrónica--, Slg. 2002, I-10433, ZfZ 2003, 46).Von Bedeutung ist insoweit allerdings auch die Länge des Zeitraums, in dem die Behörden in ihrem Irrtum verharrten (EuGH-Urteil in Slg. 2002, I-10433, Rz 54-56, ZfZ 2003, 46).
- EuGH, 14.05.1996 - C-153/94
Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Soweit Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK für ein Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben auch fordert, dass der Zollschuldner alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat, genügt er dieser Forderung auch bei gegenüber den zuständigen Behörden angegebenen unrichtigen oder unvollständigen Daten, sofern er diese in gutem Glauben abgegeben hat und vernünftigerweise nur diese Daten kennen oder sich beschaffen konnte (EuGH-Urteile in Slg. 1991, I-3277, Rz 29, ZfZ 1992, 388; und vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood--, Slg. 1996, I-2465, Rz 109, ZfZ 1997, 12).
- EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
Sommer - "Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Kosten für die Analyse von Waren - …
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Dementsprechend hat der EuGH mit Urteil vom 19. Oktober 2000 C-15/99 --Sommer-- (Slg. 2000, I-8989, ZfZ 2001, 13) einen Irrtum i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK auch in einem Fall angenommen, in dem anlässlich einer früheren Außenprüfung die Nichteinbeziehung bestimmter Kosten in den Zollwert von der Zollbehörde nicht beanstandet worden war und diese Kosten dementsprechend bei späteren, gleichartige Kaufgeschäfte betreffenden Einfuhren mit der Zollwertanmeldung des Einführers nicht angegeben wurden (vgl. zum Sachverhalt den vorangegangenen Vorlagebeschluss des FG Bremen vom 4. August 1998 296052K 2, ZfZ 1999, 93). - EuGH, 26.11.1998 - C-370/96
Covita / Elliniko Dimosio - Verordnung (EWG) Nr. 1591/92 - Ausgleichsabgaben für …
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Des Weiteren hat der EuGH mit Urteil in Slg. 1991, I-3277, Rz 25, ZfZ 1992, 388 ausgeführt, dass Vertrauensschutz gewährt werden kann, wenn die Unrichtigkeit der Erklärungen des Abgabenschuldners nur die Folge falscher Auskünfte ist, die von den zuständigen Behörden erteilt wurden und diese Behörden binden, und hat in ähnlicher Weise das Vorliegen eines Irrtums der zuständigen Behörde bejaht, wenn diese irrige Auskünfte erteilt hat, auf die der Zollbeteiligte vertrauen durfte (EuGH-Urteil vom 26. November 1998 C-370/96 --Covita AVE--, Slg. 1998, I-7711, ZfZ 1999, 86). - EuGH, 03.03.2005 - C-499/03
Biegi Nahrungsmittel und Commonfood / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsamer …
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Rn. 10 Nach der vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in ständiger Rechtsprechung verwendeten Zusammenfassung der Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift hat die Zollbehörde von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Die Nichterhebung muss auf einem Irrtum der zuständigen Behörden beruhen; es muss sich um einen Irrtum handeln, der für einen gutgläubigen Abgabenschuldner nicht erkennbar war, und dieser muss alle geltenden Vorschriften über seine Zollerklärung eingehalten haben (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 2005 C-499/03 P --Biegi Nahrungsmittel, Commonfood--, Slg. 2005, I-1751, ZfZ 2005, 228, m.w.N.). - BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
Zoll- und Einfuhrabschöpfungsvergünstigung bei der Einfuhr von Zuchtrindern
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Rn. 13 Ob sich danach ein aktiver Irrtum der Behörde allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde --wie im Streitfall-- äußern kann, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247, 250), oder ob diese behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen Zollschuldner konkret bestätigt worden sein muss, kann im Streitfall offenbleiben. - EuGH, 14.05.1996 - C-204/94
Auszug aus BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10
Soweit Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK für ein Absehen von der Nacherhebung der Einfuhrabgaben auch fordert, dass der Zollschuldner alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat, genügt er dieser Forderung auch bei gegenüber den zuständigen Behörden angegebenen unrichtigen oder unvollständigen Daten, sofern er diese in gutem Glauben abgegeben hat und vernünftigerweise nur diese Daten kennen oder sich beschaffen konnte (EuGH-Urteile in Slg. 1991, I-3277, Rz 29, ZfZ 1992, 388; und vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94 --Faroe Seafood--, Slg. 1996, I-2465, Rz 109, ZfZ 1997, 12).
- LSG Baden-Württemberg, 28.06.2019 - L 4 KR 1556/18
Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht einer Leistung einer …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe bei der Besteuerung von Kapitalleistungen schweizerischer Pensionskassen eine entsprechende Differenzierung vorgenommen (Urteile vom 26. November 2014 - VII R 38/10 - u.a. sowie vom 2. Dezember 2014 - VIII R 40/11 -). - FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14
Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer …
Rn. 24 Darüber hinaus kann sich ein aktiver Irrtum der Behörde auch allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde äußern, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so BFH…, Urteil vom 20.07.1999, VII R 83/98, in: juris, Rn. 32; offen gelassen in den Urteilen des BFH vom 07.06.2011, VII R 37/10, VII R 38/10, VII R 39/10, jeweils in: juris, jeweils Rn. 13).Der Bundesfinanzhof hat mit mehreren Urteilen jeweils vom 07.06.2011 (VII R 36/10, VII R 37/10, VII R 38/10, VII R 39/10, jeweils in: juris) zur Frage des aktiven Irrtums abschließend festgestellt, es liege auf der Hand, dass eine - wie auch im vorliegenden Streitfall gegeben - jahrelange, den Hinzurechnungsvorschriften des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) bzw. Buchst. b) i) ZK nicht entsprechende Praxis der deutschen Zollverwaltung keinesfalls der Sphäre der Klägerin zuzuordnen sei, unabhängig davon, ob die Zollverwaltung ihre Praxis für rechtlich vertretbar gehalten habe oder nicht.
- BFH, 07.06.2011 - VII R 37/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 - …
Denn wenn auch das FG keine Feststellungen getroffen hat, dass Zollwertanmeldungen der Klägerin, welche Kosten für Umschließungen nicht beinhalteten, bei früheren Prüfungen unbeanstandet geblieben sind, so trifft dies jedenfalls nach den Feststellungen in dem die Fa. A betreffenden Parallelverfahren VII R 38/10 (vgl. das Senatsurteil vom 7. Juni 2011) auf die Fa. A zu, für die die Klägerin die Konserven eingelagert und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet und von der sie die Angaben zu den jeweiligen Zollwerten übernommen hatte.
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