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Rechtsprechung
   BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2152
BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94 (https://dejure.org/1994,2152)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1994 - VII R 48/94 (https://dejure.org/1994,2152)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1994 - VII R 48/94 (https://dejure.org/1994,2152)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92

    Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
    Der betroffene Steuerberater trage nur die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, daß keine konkrete Gefährdung eingetreten sei (Bundesfinanzhof -- BFH --, Urteil vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203).

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß aufgrund des vom Gesetzgeber in § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG insoweit vorgegebenen Regel-Ausnahmeverhältnisses dem betreffenden Berufsangehörigen die Darlegungs- und Feststellungslast für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand obliegt (BFH-Urteile in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203;… vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).

    Somit kann auch offenbleiben, ob eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen i. S. § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG möglicherweise schon dann nicht vorliegt, wenn nach der konkreten Geschäftsgestaltung des betroffenen Steuerberaters keine Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs auf Mandantengelder/-vermögen besteht (vgl. BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203) oder ob Auftraggeberinteressen i. S. von § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG -- wie die Vorinstanz meint -- erst dann nicht gefährdet sind, wenn der Betreffende seinen Vermögensverfall im Griff hat, weil er seine desolate Vermögenslage z. B. durch Vereinbarungen mit den Gläubigern greifbar konsolidiert hat und dadurch "beherrscht".

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86

    Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
    Es ist zwar einzuräumen, daß dieser Ausnahmetatbestand, der vom Vorliegen einer negativen Tatsache -- nämlich der Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Vermögensverfall -- abhängt, nur schwer substantiiert darzulegen und zu beweisen ist (vgl. dazu Stöcker, Deutsche Steuer-Zeitung 1994, 234, 237;… allgemein: Zöller, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Vor § 284 Rz. 24; Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 16. Oktober 1984 VI ZR 304/82, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 264, 265 und vom 13. Mai 1987 VIII ZR 137/86, BGHZ 101, 49, 55) [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86].
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82

    Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs …

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
    Es ist zwar einzuräumen, daß dieser Ausnahmetatbestand, der vom Vorliegen einer negativen Tatsache -- nämlich der Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen durch den Vermögensverfall -- abhängt, nur schwer substantiiert darzulegen und zu beweisen ist (vgl. dazu Stöcker, Deutsche Steuer-Zeitung 1994, 234, 237;… allgemein: Zöller, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Vor § 284 Rz. 24; Bundesgerichtshof -- BGH --, Urteile vom 16. Oktober 1984 VI ZR 304/82, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 264, 265 und vom 13. Mai 1987 VIII ZR 137/86, BGHZ 101, 49, 55) [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86].
  • BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91

    Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …

    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß aufgrund des vom Gesetzgeber in § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG insoweit vorgegebenen Regel-Ausnahmeverhältnisses dem betreffenden Berufsangehörigen die Darlegungs- und Feststellungslast für den gesetzlichen Ausnahmetatbestand obliegt (BFH-Urteile in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624).
  • FG Hessen, 11.12.1991 - 13 K 899/91
    Auszug aus BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
    Das Hessische FG habe es hierfür ausreichen lassen, daß der Kläger dargelegt habe, daß er in keinem Fall Zugriff auf Mandantengelder habe (Hessisches FG, Urteil vom 11. Dezember 1991 13 K 899/91, EFG 1992, 298), es sei nach der genannten Rechtsprechung des BFH nicht erforderlich, daß der Kläger nachweise, daß eine abstrakte Gefährdung nicht eingetreten sei.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …

    Der Betroffene hat im Einzelnen darzutun und zu belegen, aus welchen Gründen in seinem konkreten Fall keine Interessengefährdung anzunehmen ist (BFH, Urteil vom 15. November 1994 - VII R 48/94 - BFH/NV 1995, 736 zu § 46 Abs. 2 Nr. 6 StBerG; Beschluss vom 4. März 2004 - VII R 21/02 - BFHE 204, 563).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - …

    Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, …und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019;… Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).

    Es ist dem Kläger zwar einzuräumen, dass dieser Entlastungsbeweis, der den Nachweis einer negativen Tatsache verlangt, nur schwer zu führen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 736, m.w.N.).

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um Rechtsanwendung, weil der für die Tatsachenfeststellung maßgebende Rechtsbegriff "Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen" auszulegen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 736).

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …

    Die bloße Behauptung bestimmter Tatsachen reicht insoweit nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, …und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019;… BFH-Beschluss vom 9. November 2000 VII B 236/00, BFH/NV 2001, 490).

    Die Beklagte hat deshalb zu Recht unter Bezugnahme auf die Urteile des FG Münster vom 23. Juni 1994 7 K 3645/93 StB (n.v.;… bestätigt durch BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1019, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. August 1995 - 1 BvR 1161/95 -, Juris-Dok.) und vom 27. Februar 2002 7 K 3466/01 StB (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 716; Rev.: VII R 21/02; ebenso Urteil vom 27. April 1994 7 K 4627/93 StB, EFG 1994, 682; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736) sowie das Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 1994 2 K 4418/93 StB (n.v.) von dem Kläger für die zu treffende Prognose, ob durch die Weiterführung seiner Tätigkeit als Steuerberater Auftraggeberinteressen gefährdet sind, Ausführungen zu dem Umgang mit seinen Vermögensverhältnissen verlangt, aus denen sich ergibt, ob er trotz des eingeräumten Vermögensverfalls seine desolate Vermögenslage beherrscht, so dass von daher keine Gefährdung der Auftraggeberinteressen zu befürchten ist.

    Dem Antrag des Klägers, die Revision zuzulassen, hat das Gericht nicht entsprochen, da es die Rechtslage durch die angeführte bisherige Rechtsprechung des BFH, insbesondere die zu den Entscheidungen des FG Münster ergangenen Urteile in BFH/NV 1995, 736 und 1019, für ausreichend geklärt hält.

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