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Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31207
BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95 (https://dejure.org/1995,31207)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1995 - VII R 52/95 (https://dejure.org/1995,31207)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1995 - VII R 52/95 (https://dejure.org/1995,31207)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.06.1989 - VII B 16/89

    Zulässigkeit einer bedingt eingelegten Beschwerde

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95
    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß eine "hilfsweise" eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. BFH-Beschluß vom 6. Juni 1989 VII B 16/89, BFH/NV 1990, 117).
  • BFH, 14.02.1994 - X R 3/94

    Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95
    Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Schreibens und der Tatsache, daß der Kläger in der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich auf die unterschiedlichen Rechtsmittel (Revision und Nichtzulassungsbeschwerde) hingewiesen wurde, ist nicht anzunehmen, daß der Kläger mit dem genannten Schreiben tatsächlich eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wollte (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1994 X R 3/94, BFH/NV 1994, 809).
  • BFH, 03.06.1993 - VII R 5/93

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 22.09.1995 - VII R 52/95
    Selbst wenn dieser die Prozeßführung des Klägers nachträglich genehmigt hatte, was im Streitfall wegen der beantragten Umdeutung der Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde zumindest zweifelhaft ist, hat dies wegen des Ablaufs der Rechtsmittelfrist keine Auswirkungen auf die Unzulässigkeit des ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegten Rechtsmittels (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juni 1993 VII R 5/93, BFH/NV 1994, 333).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 1/95

    Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision und Umdeutung der …

    Eine Umdeutung der Revisionsschrift in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des BFH, insbesondere Beschlüsse vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl III 1967, 291, und vom 22. September 1995 VII R 52/95, BFH/NV 1996, 241).
  • BFH, 16.07.1997 - II B 47/97
    BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 1989 VII B 16/89 und vom 22. September 1995 VII R 52/95.
  • BFH, 18.06.1997 - XI R 34/97

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Beachtung des Vertretungszwangs

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts dieser Schreiben und der Tatsache, daß die Kläger in der dem angefochtenen Urteil beigefügten Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich auf die unterschiedlichen Rechtsmittel (Revision und Nichtzulassungsbeschwerde) hingewiesen wurden, ist nicht anzunehmen, daß sie Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wollten (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. September 1995 VII R 52/95, BFH/NV 1996, 241;… vom 14. Februar 1994 X R 3/94, BFH/NV 1994, 809).
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