Rechtsprechung
| BFH, 17.12.1991 - VII R 55/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerbegünstigung aufgrund der Verwendung von Fahrzeugen zur Abfallbeseitigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.09.1988 - VII R 45/87
Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeugsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 4 Buchst. b …
Auszug aus BFH, 17.12.1991 - VII R 55/90
Das Finanzgericht (FG) entschied, nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. September 1988 VII R 45/87 (BFH/NV 1989, 324, Steuerrechtskartei, KraftStG 1979 § 3 Rechtsspruch 9) sei das Zurverfügungstellen einer Toilettenkabine steuerbegünstigte Abfallbeseitigung.Mit seiner Revision macht das FA geltend, in BFH/NV 1989, 324 sei die Frage offen geblieben, ob auch die Fahrzeugverwendung zum Transport leerer Kabinen steuerbegünstigt sei; entschieden worden sei lediglich, daß der Abtransport benutzter Kabinen zur Entsorgung zur Abfallbeseitigung gehöre.
In seinem Urteil in BFH/NV 1989, 324 hat der Senat entschieden, daß ein Fahrzeug zum Abtransport von Toilettenkabinen, die noch entleert werden müssen, zur Abfallbeseitigung (Abfallentsorgung) verwendet wird.
- BFH, 23.05.1989 - VII R 110/86
Kraftfahrzeugsteuer - Befreites Fahrzeug - Zweckfremde Benutzung - …
Auszug aus BFH, 17.12.1991 - VII R 55/90
Eine nur zeitweilige zweckfremde Benutzung liegt damit nicht vor (hierzu Senat, Urteil vom 23. Mai 1989 VII R 110/86, BFHE 157, 451, 453, BStBl II 1989, 907).
- FG Münster, 13.05.2020 - 6 K 574/19
Kfz-Steuer - Dient ein Fahrzeug auch dann noch ausschließlich der …
Rn. 41 Aus dem Umstand, dass ein Fahrzeug auch im Rahmen einer anderweitigen Mitbenutzung für bestimmte Einsätze bereitgehalten wird, ergibt sich keine ausschließliche Verwendung für diese bestimmten Zwecke (vgl. BFH in BFH/NV 2012, 1664: zur Mitbenutzung für Fahrten zwischen Wohnung und weiteren Arbeitsorten der Fahrzeugführer, und BFH-Urteil vom 17.12.1991 VII R 55/90, BFH/NV 1992, 632: Beförderung von leeren Toilettenkabinen im Rahmen einer Abfallbeseitigung).In Fällen einer auf Dauer angelegten Vermengung von steuerbegünstigten und nicht begünstigten Fahrten kann eine anteilsmäßige Steuerbefreiung nur für die begünstigten Fahrten nicht gewährt werden (BFH-Urteil vom 05.10.2004 VII R 73/03, BFHE 208, 303, BStBl II 2005, 222, und BFH in BFH/NV 1992, 632).
Vielmehr liegt bei einer solchen "Mischverwendung" eine insgesamt steuerschädliche Verwendung vor (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 632).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 73/03
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für im Kombinierten Verkehr eingesetzte …
In Fällen einer auf Dauer angelegten Mischverwendung hat der Senat wiederholt entschieden, dass eine Aufspaltung in steuerbegünstigte Beförderungen und andere Verwendungen nicht möglich ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1991 VII R 55/90, BFH/NV 1992, 632, und in BFHE 157, 451, BStBl II 1989, 907). - FG Münster, 16.06.2026 - 2 K 327/24
Wann sind Anhänger von der Kraftfahrzeugsteuer befreit?
Eine Aufspaltung in steuerbegünstigte Beförderungen und andere Verwendungen - zweckfremde Benutzung (§ 5 Abs. 2 Satz 3 KraftStG) - ist nicht möglich (BFH-Urteil vom 17.12.1991 VII R 55/90, BFH/NV 1992, 632).
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