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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9092
BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1994 - VII R 59/94 (https://dejure.org/1994,9092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines Mangels der ordnungsgemäßen Vertretung durch Bestellung eines Notanwalts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.11.1977 - III S 6/77

    Einführung des Vertretungszwangs - Analoge Anwendung - Beiordnung eines …

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, …und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
  • BFH, 15.07.1993 - VII S 16/93

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts und für die Bewilligung …

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Sie hätte angeben müssen, welche vertretungsberechtigten Personen aus welchen Ablehnungsgründen die Übernahme des Mandats verweigerten (s. Senatsbeschluß vom 15. Juli 1993 VII S 16/93, BFH/NV 1994, 484 m. w. N.).
  • BFH, 22.09.1993 - VI R 74/93

    Vertretungspflicht durch einen Rechtsbeistand vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Zwar hat die Beklagte innerhalb der Rechtsmittelfrist die Beiordnung eines solchen Notanwalts beantragt, so daß an sich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwecks Nachholung einer ordnungsgemäßen Einlegung der Revision in Betracht käme (vgl. BFH-Beschluß vom 22. September 1993 VI R 74/93, BFH/NV 1994, 191).
  • BFH, 24.06.1993 - II S 16/93
    Auszug aus BFH, 25.08.1994 - VII R 59/94
    Indessen ist der statthafte Antrag im Streitfall deshalb unzulässig, weil die Beklagte nicht, wie erforderlich, dargelegt hat, daß sie einen zur Vertretung bereiten, vor dem BFH postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten nicht habe finden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. November 1977 III S 6/77, BFHE 123, 433, BStBl II 1978, 57, und vom 24. Juni 1993 II S 16/93, BFH/NV 1993, 750).
  • BFH, 17.12.1998 - VI S 14/98

    Notanwalt

    Der Antragsteller hat indes weder vorgetragen, welche Anstrengungen er unternommen hat, um einen Prozeßbevollmächtigten zu finden (…vgl. BFH-Beschluß vom 31. August 1995 I S 4/95, BFH/NV 1996, 227), noch aus welchen Ablehnungsgründen die Übernahme des Mandats verweigert wurde (vgl. BFH-Beschluß vom 25. August 1994 VII R 59/94, BFH/NV 1995, 239).
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