Rechtsprechung
| BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZK Art. 220 Abs. 1, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
- openjur.de
Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde
- Judicialis
ZK Art. 220 Abs. 1; ; ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZK Art. 220 Abs. 1, Art. 220 Abs. 2 lit. b
Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abstellen auf den Zeitpunkt der Mitteilung des ursprünglichen Abgabenbetrags bei der nachträglichen buchmäßigen Erfassung zu prüfenden Frage des Erkennens der Irrtum durch den Zollschuldner; Erkennen des Fehler der Zollverwaltung bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Nacherhebung von Einfuhrabgaben
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 220 Abs 2 Buchst b
Einfuhrabgaben; Irrtum; Nacherhebung; Zollanmeldung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
- BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06
Papierfundstellen
- BFHE 221, 279
- DB 2008, 1954
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06
Mit Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK soll das berechtigte Vertrauen des Zollschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte geschützt werden, die bei der Entscheidung darüber, ob Zölle nacherhoben werden, Berücksichtigung finden (vgl. EuGH-Urteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277).Im Übrigen gehören zu den behördlichen Irrtümern i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK insbesondere diejenigen bei der Auslegung und Anwendung des für den jeweiligen Zollfall maßgebenden Rechts (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1991, I-3277), die naturgemäß erst begangen werden können, nachdem die Zollanmeldung abgegeben worden ist.
- EuGH, 03.03.2005 - C-499/03
Biegi Nahrungsmittel und Commonfood / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsamer …
Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06
Die Tatbestandsmerkmale des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK, dass der Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und er gutgläubig gehandelt hat, werden in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) häufig zu der Voraussetzung zusammengefasst, dass der behördliche Irrtum für einen gutgläubigen Abgabenschuldner nicht erkennbar war (vgl. EuGH-Urteil vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 228, m.w.N.).Auch aus dem EuGH-Urteil in EuGHE 2005, I-1751, ZfZ 2005, 228 lässt sich nichts für die Auffassung der Revision herleiten.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06
Der Senat hat aus den dargelegten Gründen keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK und sieht deshalb keine Verpflichtung, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. dazu: EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430). - FG Baden-Württemberg, 23.03.1993 - 11 K 65/91
Auszug aus BFH, 24.04.2008 - VII R 62/06
Aus dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23. März 1993 11 K 65/91 Z (ZfZ 1994, 116) ergeben sich keine für die Rechtsansicht der Klägerin sprechenden Argumente.
- FG Hamburg, 03.05.2011 - 4 K 63/11
Muss der Bürger schlauer sein als der Zoll?
Für die Frage, in welchem Zeitraum ein Zollschuldner einen Irrtum der Behörde im Sinne von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK gegebenenfalls vernünftigerweise erkennen konnte, kommt es im Fall einer mündlichen Zollanmeldung grundsätzlich auf die Zeit von der Abgabe der Zollanmeldung bis zum Erhalt des ursprünglichen Abgabenbescheids und der Wahrnehmung seines Inhalts an (im Anschluss an BFH, Beschluss vom 24. April 2008 VII R 62/06, BFHE 221, 279, ZfZ 2008, 965).Die diesen Ausführungen zugrunde liegende Vorstellung über die Zugänglichkeit, die Übersichtlichkeit und die Verständlichkeit der zollrechtlichen Bestimmungen ist indes lebensfremd, zumal der Kläger die ihm nach dem Inhalt der Einspruchsentscheidung zuzumutenden Rechtsrecherchen parallel zu seiner Zollanmeldung bis zum Erhalt des ursprünglichen Abgabenbescheids und der Wahrnehmung seines Inhalts hätte anstellen müssen (vgl. insoweit BFH, Beschluss vom 24. April 2008 VII R 62/06, BHFE 221, 279, ZfZ 2008, 965).
- FG Hamburg, 11.12.2018 - 4 K 161/15
Zollrecht - Tarifrecht: Einreihung von Instantnudelgerichten mit frittierten …
Rn. 44 2.2 Der Irrtum des Beklagten war für die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenmitteilung (BFH, Beschluss vom 24.04.2008, VII R 62/06, juris, Rn. 15) - hier also im Februar 2013 - vernünftigerweise nicht erkennbar. - FG Düsseldorf, 07.02.2018 - 4 K 2698/16
Einreihung von Kratzbäumen für Katzen: Sisalumwicklung bzw. Plüschgewirke als …
8-12, seitdem ständige Rechtsprechung) und zwar im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abgabenbescheide (BFH Urteil v. 24.04.2008, VII R 62/06, BFHE 221, 279).
- FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17
§ 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...
f) Der von dem Ast. im Einspruchsverfahren erhobene Einwand der "Verfahrensversäumnis" ist unbegründet, weil die Zwei-Tage-Frist nach Art. 218 Abs. 3 ZK ebenso wenig eine Drittwirkung zugunsten der Zollbeteiligten entfaltet wie die Fristen zur buchmäßigen Erfassung von Zollschulden wegen Überführung eingeführter Waren in den zollrechtlich freien Verkehr nach Art. 218 Abs. 1 ZK (vgl. BFH, Beschl. v. 24.04.2008 VII R 62/06, ZfZ 2008, 203 [204]). - FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 55/17
Zollrecht: Rechtsmissbräuchliche Vertragsgestaltungen und Vertrauensschutz bei …
Rn. 49 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Erkennbarkeit des Irrtums ist der Zeitpunkt der Abgabenmitteilung (BFH, Beschluss vom 24. April 2008, VII R 62/06, juris, Rn. 15), hier also am 15. Mai 2014. - FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15 …
Rn. 55 2.2 Der Irrtum des Beklagten war für die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenmitteilung (BFH, Beschluss vom 24.04.2008, VII R 62/06, juris, Rn. 15) - hier also nach dem 11.08.2014 - vernünftigerweise erkennbar. - FG Hamburg, 11.07.2022 - 4 K 103/16
Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von …
Rn. 49 b) Jedenfalls wäre der Irrtum des Beklagten für den Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenmitteilung (BFH, Beschluss vom 24. April 2008, VII R 62/06, juris, Rn. 15) - hier also Mai bis Oktober 2011 - vernünftigerweise erkennbar gewesen. - FG Hamburg, 12.05.2015 - 4 K 61/14
Unwirksame Klagerhebung - Zollwert: begründete Zweifel am angemeldeten Zollwert, …
Der darin liegende Verstoß gegen die Frist zur nachträglichen buchmäßigen Erfassung von höchstens 14 Tagen stellt jedoch keine subjektive Rechtsverletzung der Klägerin dar, da die Frist lediglich im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gilt (BFH, Beschluss v. 24.04.2008, VII R 62/06, juris, Rn. 13;… Witte/Alexander, Zollkodex, 6. Aufl. 2013, Art. 220 Rn. 2). - FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06
Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde
Revision eingelegt (BFH VII R 62/06). - FG Hamburg, 11.07.2022 - 4 K 142/15
Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von …
Rn. 47 b) Jedenfalls wäre der Irrtum des Beklagten für den Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt der Abgabenmitteilung (BFH, Beschluss vom 24. April 2008, VII R 62/06, juris, Rn. 15) - hier also August bis Oktober 2011 - vernünftigerweise erkennbar gewesen. - FG Hamburg, 11.07.2022 - 4 K 92/16
Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von …
- FG München, 25.10.2018 - 14 K 3071/16
Rechtsmissbrauch bei Übertragungen von Rechten aus Einfuhrlizenzen
- FG Hamburg, 11.07.2022 - 4 K 25/18
Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von …
- FG Hamburg, 11.07.2022 - 4 K 89/19
Zollrecht; Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von …
- FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 116/15
Zollrecht: Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Einfuhrabgaben im …
- FG Hamburg, 19.04.2011 - 4 K 293/09
Antidumpingzoll nach unzutreffender Angabe des Warenursprungs
- FG Hessen, 29.01.2026 - 7 K 775/20
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