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Rechtsprechung
   BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1569
BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96 (https://dejure.org/1996,1569)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1996 - VII R 64/96 (https://dejure.org/1996,1569)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1996 - VII R 64/96 (https://dejure.org/1996,1569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KraftStG 1994 § 12a Abs. 3 und 4; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer - Nachweismöglichkeiten - Kein Verschulden bei Verlust der Steuerkarte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 12a Abs. 3 und 4 KraftStG 1994
    Kraftfahrzeugsteuer; Zeichenzwang bei der Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 12a Abs 4
    Markenverfahren; Steuermarken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 529
  • BB 1997, 1192
  • BB 1997, 512
  • DB 1997, 460
  • BStBl II 1997, 185
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94

    Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im …

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
    Dies genüge bei unverschuldetem Verlust der Original-Steuerkarte, was der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456, BStBl II 1995, 79) offengelassen habe.

    Zutreffend ist das FG von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, der erkannt hat (grundlegend BFHE 175, 456; ständige Rechtsprechung), daß die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge nur durch Vorlage der mit entsprechenden Steuermarken - Steuerzeichen - versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden kann (Zeichenzwang).

    Der Senat hat jedoch die Frage unentschieden gelassen, ob bei Fehlen der mit Steuerzeichen versehenen Steuerkarte aus Rechtsgründen von einer Festsetzung abzusehen ist, wenn die Entrichtung anderweitig belegt ist und - zusätzlich - den Halter kein irgendgeartetes Verschulden an dem Verlust der Karte trifft (BFHE 175, 456, 459 a. E.; vgl. Anmerkung hierzu in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 150; Senat…, Beschluß vom 19. März 1996 VII B 219/95, BFH/NV 1996, 709).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
    Der sog. Beweis des ersten Anscheins enthält eine Anwendung von Erfahrungsregeln auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, daß bei einem feststehenden typischen Geschehen nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (Senat, Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/87, BFHE 156, 66, 70, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 19.03.1996 - VII B 219/95

    Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtumg im Markenverfahren für im …

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
    Der Senat hat jedoch die Frage unentschieden gelassen, ob bei Fehlen der mit Steuerzeichen versehenen Steuerkarte aus Rechtsgründen von einer Festsetzung abzusehen ist, wenn die Entrichtung anderweitig belegt ist und - zusätzlich - den Halter kein irgendgeartetes Verschulden an dem Verlust der Karte trifft (BFHE 175, 456, 459 a. E.; vgl. Anmerkung hierzu in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 150; Senat, Beschluß vom 19. März 1996 VII B 219/95, BFH/NV 1996, 709).
  • BFH, 19.12.1989 - VII R 75/87

    Kraftfahrzeugsteuerfreies Halten eines Fahrzeugs bei regelmäßigem Einsatz dieses …

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
    Der sog. Beweis des ersten Anscheins enthält eine Anwendung von Erfahrungsregeln auf einen bestimmten Geschehensablauf in dem Sinne, daß bei einem feststehenden typischen Geschehen nach den Erfahrungen des Lebens auf eine bestimmte Ursache oder einen bestimmten Kausalverlauf geschlossen werden kann (Senat, Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/87, BFHE 156, 66, 70, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 06.12.1994 - VII R 43/94

    Kraftfahrzeugsteuer; Nachweis der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer im …

    Auszug aus BFH, 26.11.1996 - VII R 64/96
    Wird diese durch die zur Mitwirkung bei der Durchführung des KraftStG verpflichtete Behörde zurückbehalten - Ausgangspunkt der Vorentscheidung -, so ist der Halter (anders als bei der Übergabe an einen Dritten, z. B. den Fahrzeugkäufer; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1994 VII R 43/94, nicht veröffentlicht) entlastet und zur Beibringung anderer Nachweise über die Steuerentrichtung berechtigt.
  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen …

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht (vgl. BVerfG DtZ 1997, 175 f).
  • BFH, 15.06.2000 - IV B 6/99

    Nachträgliche bekannt gewordene neue Tatsachen

    Mit dem bloßen Hinweis auf die Urteile des BFH vom 29. August 1996 VIII R 15/93 (BFHE 182, 21, BStBl II 1997, 317), vom 21. August 1996 I R 80/95 (BFHE 181, 415, BStBl II 1997, 134) und vom 26. November 1996 VII R 64/96 (BFHE 181, 529, BStBl II 1997, 185) haben die Kläger der angefochtenen Entscheidung keine abstrakten Rechtssätze aus divergenzfähigen Entscheidungen so gegenübergestellt, dass eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 17. Februar 1999 IV B 53/98, BFH/NV 1999, 1078, m.w.N.).
  • BFH, 09.01.1997 - VII R 32/96

    Nachweis einer Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im …

    Der Senat hat jedoch diese -- ständige -- Rechtsprechung inzwischen dahin ergänzt, daß bei unverschuldetem Verlust der Karte, etwa nach ihrer Einreichung bei der Zulassungsstelle aus Anlaß einer Neukennzeichnung des Fahrzeugs, ausnahmsweise ein anderweitiger Nachweis möglich ist (Urteil vom 26. November 1996 VII R 64/96, BFHE 181, 529).
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