Rechtsprechung
| BFH, 03.02.1970 - VII R 67/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vollziehung eines Steuerbescheids - Rückwirkende Aussetzung - Vollstreckungsmaßnahme - Unrichtige Sachbehandlung - Pfändungsgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 137
- BStBl II 1970, 291
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
Eine Mahnung sei keine unerlässliche Voraussetzung der Vollstreckung und berühre daher die Wirksamkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht (BFH, Urteil vom 04.10.1983 - VII R 16/82 und vom 03.02.1970 - VII R 67/67). - BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82
Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung
Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 3. Februar 1970 VII R 67/67 (BFHE 98, 137, BStBl II 1970, 291) entschieden hat, ist die Einhaltung dieser Vorschrift keine unerläßliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung und berührt deren Wirksamkeit nicht.
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