Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1981 - VII R 67/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.01.1978 - VII R 106/74
Strafurteil - Einwendung - Beweisantrag - Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 24.11.1981 - VII R 67/80
NVS: Das FG ist befugt, Vorgänge aus anderen Verfahren (hier: Prüfungsbericht der OFD, Beschluß des Amtsgerichts) im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. BFH-Urteil vom 10.1.1978 VII R 106/74). - BFH, 25.06.1975 - I R 78/73
Bindungswirkung - Zurückverweisendes Urteil - Urteilsgründe - Implizite Bejahung …
Auszug aus BFH, 24.11.1981 - VII R 67/80
NVS: Die Selbstbindung des Revisionsgerichts im zweiten Rechtsgang bezieht sich auch auf solche Gründe, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 25.6.1975 I R 78/73).5. - BFH, 18.01.1968 - V B 4/66
Finanzgericht - Bundesfinanzhof - Erster Rechtsgang - Rechtliche Beurteilung - …
Auszug aus BFH, 24.11.1981 - VII R 67/80
NV: Rügt der Kläger im zweiten Rechtsgang vor dem Revisionsgericht die Verletzung materiellen Rechts durch die Vorinstanz, kann diese Rüge insofern keinen Erfolg haben, als das Revisionsgericht diese Frage im ersten Rechtsgang anders --möglicherweise auch falsch-- entschieden hat (vgl. BFH-Beschluß vom 18.1.1968 V B 4/66 zur Bindung im zweiten Rechtsgang).2.
- BFH, 29.04.1993 - IV R 26/92
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Klageerhebung vor Zurückverweisung im …
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß die Bindung an ein zurückverweisendes Urteil auch hinsichtlich der Gründe besteht, welche der bei der Aufhebung der Vorentscheidung ausgesprochenen Rechtsauffassung logisch vorausgehen (BFH-Urteile vom 25. Juni 1975 I R 78/73, BFHE 117, 4, BStBl II 1976, 42, und vom 24. November 1981 VII R 67/80 nicht veröffentlicht - n. v. - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. Mai 1973 VIII C 159.72, BVerwGE 42, 243, Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Dezember 1956 II ZR 274/55, BGHZ 22, 370, und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1961 2 AzR 231/59, BAGE 10, 355). - FG Berlin, 22.04.1996 - VIII 392/94 Denn diese Bindung besteht auch ohne ausdrückliche Erörterung von Rechtsfragen, wenn die Entscheidung dieser Rechtsfragen die notwendige Voraussetzung der unmittelbaren Aufhebungsgründe war ( BFH, Urteile vom 25. Juni 1975 - I R 78/73 - Bundessteuerblatt -;BStBl-; II 1976, 42; vom 24. November 1981 - VII R 67/80 - JURIS; vom 29. April 1993 - IV R 26/92 - BStBl II 1993, 720).
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