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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.1982 - VII R 68/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2157
BFH, 29.06.1982 - VII R 68/78 (https://dejure.org/1982,2157)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1982 - VII R 68/78 (https://dejure.org/1982,2157)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 (https://dejure.org/1982,2157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 55 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 334
  • NJW 1983, 2349
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …

    b) Der Anscheinsbeweis kommt auch im finanzgerichtlichen Verfahren in Betracht (…Senatsurteil in BFH/NV 1987, 728, 731; BFH- Urteil vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69; Senatsurteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78, BFHE 136, 334, 338).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …

    Zur Hinterziehung von Eingangsabgaben, wenn Drittlandsware, die bei ihrer Einfuhr in die DDR zollamtlich zum freien Verkehr abgefertigt worden ist, durch die DDR "durchgeschleust" und von dort unter Verschleierung ihrer Herkunft als Ware mit DDR-Ursprung im Rahmen des innerdeutschen Handels in die Bundesrepublik verbracht wird (Ergänzung zu BFHE 136, 334).

    Zum Zollgebiet im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollG gehört daher - unbeschadet der insoweit fehlenden Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland - auch das Gebiet der DDR mit der Folge, daß eine aus dem Zollausland in die DDR eingeführte Ware mit dieser Einfuhr für die Bundesrepublik Zollgut nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ZollG wird (BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334 = WiStra 1983, 78).

    Auf Grund der dargelegten Erwägungen (aa bis ff), die auch dem Gedanken der völkerrechtskonformen Anwendung des Zollgesetzes Rechnung tragen (…vgl. Bail/Schädel/Hutter a.a.O. A Rdn. 69) ist der Senat im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der Auffassung, daß die Textilien beim Verbringen in die Bundesrepublik noch Zollgut waren (vgl. BFH ZfZ 1957, 376, 1958, 113; BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334; BGHSt 4, 248, 253; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 358/80 und BVerfG, Beschluß vom 14. April 1981 - 2 BvR 297/81, beide zum Urteil des LG Hof vom 19. November 1979 - KLs 15 Js 2585/78; BGH, Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 StR 806/82 - zum Urteil des LG Hamburg vom 11. März 1982 - (92) 5/81 KLs 150 Js 229/79;… im Ergebnis auch Schwarz/Wockenfoth/Rahn, ZollG § 2 Rdn. 3 c;… Bail/Schädel/Hutter a.a.O. B/2 Rdn. 3).

    Dieses Zollgut hat die W. AG, Zweigstelle Düsseldorf, erstmals der zollamtlichen Überwachung in der Bundesrepublik entzogen, indem sie durch die falschen Meldungen und Genehmigungsanträge eine wesentliche Ursache dafür setzte, daß die zuständigen Zolldienststellen die Lieferungen nach der Gestellung als genehmigte Warenbezüge im innerdeutschen Handel ohne Erhebung von Eingangsabgaben (§ 1 Abs. 3 ZollG) in Unkenntnis der Zollguteigenschaft abfertigen und sie dadurch aus der zollamtlichen Überwachung vom Amtsplatz entließen (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 1982 - VII R 68/78 = BFHE 136, 334).

  • BFH, 15.07.1986 - VII R 145/85

    Feststellungslast - In die BRD verbrachte Waren - Ursprung von Waren - Ursprung …

    Auf die Revision der Klägerin hob der erkennende Senat diese Entscheidung durch Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78 (BFHE 136, 334) auf und verwies die Sache u.a. mit der Begründung an das FG zurück, das Herstellungsland der Gewebe dürfe nicht nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins festgestellt werden; diese Frage müsse mit Hilfe der Regeln des Indizienbeweises beantwortet werden.

    Das FG ist in Anwendung der vom erkennenden Senat in seinem Urteil im ersten Rechtsgang in BFHE 136, 334, 342 entwickelten Rechtsgrundsätze davon ausgegangen, daß der angefochtene Steuerbescheid rechtmäßig ist, wenn die in Rede stehende Ware nicht in der DDR gewonnen oder hergestellt worden ist ( = DDR-Ursprung).

  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; …

    Der Kläger hat selbst vorgetragen, daß die Fragen, soweit sie sich in bezug auf die Auslegung des § 57 Abs. 1 und 2 ZG stellen, durch die Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78, BFHE 136, 334, und Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 22. April 1983 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323) weitgehend geklärt seien.

    e) Selbst wenn unterstellt wird, daß die Entscheidung des Falles auf der Beurteilung der rechtlichen Bedeutung und Wirksamkeit der zollamtlichen Abfertigungen der in die DDR eingeführten Waren (in der DDR) beruht, weil entgegen den mit Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des FG eine Abfertigung der Waren zum freien Verkehr in der DDR stattgefunden habe, hat die aufgeworfene Rechtsfrage nach der Wirksamkeit der Verwaltungsakte der DDR-Behörden keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie durch die Entscheidung des Senats in BFHE 136, 334, 343 geklärt ist.

  • BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98

    Innerdeutscher Handel vor der Wiedervereinigung

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78 (BFHE 136, 334 = ZfZ 1982, 364) näher ausgeführt hat, gehörte das Gebiet der DDR zum Zollgebiet im Sinne des in dem hier maßgeblichen Zeitraum noch anzuwendenden Zollgesetzes (ZG).

    Diese Ansicht wäre weder mit den für den erkennenden Senat bindenden Ausführungen der Vorabentscheidung noch mit dem rechtlichen Fortbestand der Vorschriften über den innerdeutschen Handel über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus noch mit dem Umstand vereinbar, daß der EGV im Gebiet der DDR zu keinem Zeitpunkt gegolten hat und dieses Gebiet nach den dafür allein maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Verbringens der Waren in das Bundesgebiet nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörte (Urteil des Senats in BFHE 136, 334).

  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen …

    Die gleiche Auffassung liegt dem Urteil des erkennenden Senats vom 29.Juni 1982 VII R 68/78 (BFHE 136, 334, 346) zugrunde.

    Zollschuldner i.S. des § 57 Abs. 2 Satz 1 ZG kann nicht nur der Gestellungspflichtige werden, sondern auch, wer bewirkt oder veranlaßt, daß die Ware der zollamtlichen Überwachung vorenthalten oder entzogen wird (vgl. Senat, Urteile vom 3.Mai 1977 VII R 51/74, BFHE 122, 204, 206; in BFHE 136, 334, 347, sowie vom 13.August 1985 VII R 93/81, BFHE 144, 311, 314).

  • FG Saarland, 01.06.1995 - 2 K 33/92
    Damit im Einklang ist das Handeln von Vertreter- bzw. diesen nachgeordneten weiteren Personen von der Steuerrechtsprechung bereits wiederholt der jeweiligen juristischen Person selbst zugerechnet worden (BFH, Urteile vom 11. März 1981 VII R 89/78, BFHE 132, 503; vom 29. Juni 1982 VII R 68/78 , BFHE 136, 334, 337 mit 346 f.; vom 26. April 1988 VII R 124/85.

    Der Senat sieht sich dabei in dieser Interpretation des BFH-Urteils BFHE 161, 225 [BFH 26.06.1990 - VII R 5/88] auch durch die weiteren BFH-Urteile BFHE 136, 334 [BFH 29.06.1982 - VII R 68/78] und 161, 266 bestätigt.

  • BFH, 09.10.2002 - V R 29/01

    Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO; Ursprung bei Verbringung von Waren über die …

    Diese Warenbegleitscheine haben allenfalls Bedeutung für die zollrechtliche Behandlung der Ware in der DDR, stellen aber nicht auch für andere Behörden als die Zollbehörden der DDR den Ursprung der Waren verbindlich fest (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. April 1983 3 StR 420/82, BGHSt 31, 323; BFH-Urteil vom 29. Juni 1982 VII R 68/78, BFHE 136, 334;… Beschluss vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …

    Denn der BFH hat entschieden, daß es schon für die in der BRD anzuwendende zollrechtliche Behandlung selbst - soweit sie für DDR-Waren und durchgeschleußte Drittlandswaren unterschiedlich ausfalle - nicht darauf ankomme, wie und als was die Ware auf ihrem Weg in die Bundesrepublik von den Zollbehörden der DDR behandelt worden sei (Urteil vom 29.6.82 VII R 68/78, BFHE 136, 334 = BB 1982, 1715 = NJW 1983, 2349).
  • FG Hamburg, 07.05.1996 - II 100/95

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung; Glaubhaftmachung der Absendung eines …

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  • BFH, 13.01.1987 - VII R 10/84
  • LG Marburg, 05.09.1991 - 1a KLs 8 Js 4296/83
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