Rechtsprechung
| BFH, 14.08.1984 - VII R 71/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83
Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist - …
Demgemäß sind weder die Geschäftsstellen der FG verpflichtet, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs Maßnahmen zu ergreifen, damit die eingegangenen Antragsschriften auf Ergänzung einer Revisionsentscheidung den BFH noch rechtzeitig erreichen (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 1968 VI R 278/67, BFHE 91, 341, BStBl II 1968, 350; vom 12. Januar 1968 VI R 140/67, BFHE 90, 395, BStBl II 1968, 121; vom 1. August 1985 V R 84/85, nicht veröffentlicht - NV -, und vom 20. Juni 1984 I R 241/81, NV), noch kann sich der Antragsteller darauf berufen, daß bei einer üblichen, den postalischen Erfahrungen entsprechenden Beförderungsdauer des weitergeleiteten Schreibens die Antragsfrist gewahrt worden wäre (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1970 I R 148/69, BFHE 98, 536, BStBl II 1970, 498; vom 5. Juni 1985 VII R 65/85, NV; vom 14. August 1984 VII R 71/84, NV).
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