Rechtsprechung
| BFH, 22.07.1969 - VII R 80/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ordnungsmäßige Lehrzeit - Steuerberatender Beruf - Wirtschaftsberatender Beruf - Kaufmännischer Beruf
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 96, 256
- DB 1969, 1924
- BStBl II 1969, 693
Wird zitiert von ... (3)
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 12 K 2439/04
Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG: praktische …
Nach dem allgemeinem Sprachgebrauch setzt eine qualifizierte Ausbildung nämlich im Regelfall voraus, dass der Bewerber auch an einer Abschlussprüfung oder vergleichbaren Leistungskontrolle teilnimmt und auf diese Weise den Nachweis einer erfolgreich vollendeten Ausbildung erbringt (in diesem Sinne auch: BFH, Urteil vom 08.03.1966 - VII 141/65, BFHE 85/61, BStBl. III 1966, 234; Urteil vom 22.07.1969 - VII R 80/67, BFHE 96, 256, BStBl. II 1969, 693; Schick, Steuer und Wirtschaft [StuW] 1985, 172 [175]). - BFH, 12.11.1974 - VII R 112/73
Beendigung der Ausbildung - Bestandene Abschlußprüfung - Verbandsprüfer - …
Demgegenüber hat der Senat in dem Urteil vom 22. Juli 1969 VII R 80/67 (BFHE 96, 256, BStBl II 1969, 693) die Nachholung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit im steuerberatenden, wirtschaftsberatenden oder kaufmännischen Beruf nicht für erforderlich gehalten, wenn der Bewerber ohne eine derartige Lehrzeit die Gehilfenprüfung erfolgreich abgelegt hat. - BFH, 09.03.1976 - VII R 107/74
Private berufliche Fortbildung - Abendkurs - Gleichsetzung mit vorgesehener …
Da der Kläger aber die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, bedarf es keiner Nachholung der Lehrzeit (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1969 VII R 80/67, BFHE 96, 256, BStBl II 1969, 693).
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