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Rechtsprechung
   BFH, 06.12.1994 - VII R 81/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12049
BFH, 06.12.1994 - VII R 81/94 (https://dejure.org/1994,12049)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1994 - VII R 81/94 (https://dejure.org/1994,12049)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - VII R 81/94 (https://dejure.org/1994,12049)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 29/94

    Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im …

    Auszug aus BFH, 06.12.1994 - VII R 81/94
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. September 1994 VII R 29/94 (BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94], BStBl II 1995, 79) erkannt hat, konnte die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren -- 1991/1992 -- für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge (§ 12 a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes -- KraftStG -- 1979) nur durch Vorlage der mit entsprechenden Steuermarken -- Steuerzeichen (§ 167 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung) -- versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden (Zeichenzwang); wird dieser Nachweis nicht geführt, so liegt eine Nichtentrichtung der Steuer "im Markenverfahren" vor, mit der Folge, daß die Kraftfahrzeugsteuer durch Bescheid festzusetzen ist (§ 12 a Abs. 4 Satz 3 KraftStG 1979).

    Ein unverschuldeter Verlust der Steuerkarte, der allenfalls die (vom Senat in VII R 29/94 offengelassene) Frage aufwerfen könnte, ob ausnahmsweise -- aus Rechtsgründen -- ein anderweitiger Nachweis anzuerkennen ist, ist nach den festgestellten Umständen -- Zurücklassung der Steuerkarte im Fahrzeug -- nicht gegeben (vgl. hierzu die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Thüringer FG vom 15. Dezember 1993 I K 48/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 413 f.).

  • FG Thüringen, 15.12.1993 - I K 48/93
    Auszug aus BFH, 06.12.1994 - VII R 81/94
    Ein unverschuldeter Verlust der Steuerkarte, der allenfalls die (vom Senat in VII R 29/94 offengelassene) Frage aufwerfen könnte, ob ausnahmsweise -- aus Rechtsgründen -- ein anderweitiger Nachweis anzuerkennen ist, ist nach den festgestellten Umständen -- Zurücklassung der Steuerkarte im Fahrzeug -- nicht gegeben (vgl. hierzu die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Thüringer FG vom 15. Dezember 1993 I K 48/93, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 413 f.).
  • BFH, 19.03.1996 - VII B 219/95

    Nachweis der Kraftfahrzeugsteuerentrichtumg im Markenverfahren für im …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Kraftfahrzeugsteuerentrichtung im Markenverfahren für im Beitrittsgebiet zugelassene Kraftfahrzeuge nur durch Vorlage der mit den entsprechenden Steuermarken -- Steuerzeichen -- versehenen amtlichen Steuerkarte im Original nachgewiesen werden kann (Zeichenzwang; anschließend an BFHE 175, 456 [BFH 20.09.1994 - VII R 29/94]; Urteil vom 6. Dezember 1994 VII R 81/94, BFH/NV 1995, 733; nicht veröffentlichte Urteile vom 6. Dezember 1994 VII R 43/94, 45/94, 50/94, 52/94, 62/94; vom 2. Februar 1995 VII R 94/94, und vom 16. März 1995 VII R 96/94).
  • FG Brandenburg, 19.12.1995 - 3 K 1188/95

    Steuerrechtliche Folgen der Nichtvorlage einer Original-Kraftfahrzeugsteuerkarte …

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