Rechtsprechung
| BFH, 12.05.1970 - VII R 88/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Umfassung des Erstattungsanspruch nach § 2 der Fünfundneunzigsten Verorodnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 von Wertzoll und Ausgleichsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 99, 289
- BStBl II 1970, 772
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus BFH, 12.05.1970 - VII R 88/67
Über den Antrag hinsichtlich der Notwendigkeit der Zuziehung des Prozeßbevollmächtigten im Vorverfahren hat das FG zu entscheiden (vgl. Beschluß des BFH Gr. S. 5-7/66 vom 18. Juli 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 150, BStBl II 1968, 56).
- BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67
Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - …
Von der im Urteil VII 156/65 vom 11. Juli 1968 (BFH 92, 405, insoweit nicht veröffentlicht) vertretenen, entgegengesetzten Auffassung ist der Senat bereits in seinem Urteil VII R 88/67 vom 12. Mai 1970 (BFH 99, 289 [293]) abgegangen.Nun hat allerdings der erkennende Senat die Regelung des § 111 FGO darüber hinaus auch auf einen Erstattungsanspruch entsprechend angewandt, der sich unmittelbar aus einem Steuergesetz ergab und keine Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung voraussetzte (Urteil VII R 88/67 vom 12. Mai 1970, a. a. O.).
- BFH, 19.02.1976 - V R 132/71
Erstattung aus Billigkeitsgründen - Verzinsung des Anspruchs
Allerdings hat der BFH mit Urteil vom 12. Mai 1970 VII R 88/67 (BFHE 99, 289) die entsprechende Anwendung des § 111 FGO auf diejenigen Fälle zugelassen, in denen auf Grund einer besonderen Rechtsvorschrift ohne Rücksicht auf die Unanfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids nachträglich ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen erwächst.
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