Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör durch eine Überraschungsentscheidung - Berücksichtigung der Lagerungskosten bei der Ermittlung des Zollwertes - Bewertung von Waren nach Lagerung außerhalb des deutschen Zollgebiets
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- EuGH, 23.11.1977 - 38/77
Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Allerdings scheint der EuGH davon auszugehen, daß Kosten für die Lagerung von Waren in einem Zollager in der Gemeinschaft schon nach dem Normalpreisbegriff nicht zu den vom Verkäufer zu tragenden Kosten rechnen (EuGHE 1977, 2203, 2212 und 2214, Abs. 15 und 28 der Urteilsgründe).Diese Vorschrift hat der EuGH (EuGHE 1977, 2203, 2214 f.) dahin ausgelegt, daß der Rechnungspreis, wenn er auch Kosten für die Lagerung und die Erhaltung der Ware während ihres Verbleibs in Zollagern "im Gebiet der Gemeinschaft" umfaßt, so zu berichtigen ist, daß diese Kosten nicht darin einbezogen sind; dies gelte nicht nur, wenn die betreffenden Kosten dem Käufer getrennt in Rechnung gestellt werden, sondern auch, wenn sie in den dem Käufer berechneten Gesamtpreis einbezogen sind.
Nur damit kann sichergestellt werden, daß der Rechtsgrundsatz, den Art. 10 Abs. 2 Buchst. d der Lagerrichtlinie in der Auslegung durch den EuGH ausdrückt, wie es geboten ist (vgl. EuGHE 1977, 2203, 2212), in den Mitgliedstaaten einheitlich angewendet wird.
- BFH, 22.04.1975 - VII R 10/73
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Zu den Verkaufskosten, die in voller Höhe zum Normalpreis rechnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie vor oder nach der Lieferung am Ort des Verbringens entstanden sind, gehören nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juli 1974 VII R 13/72, BFHE 113, 323, 326, vom 22. April 1975 VII R 10/73, BFHE 116, 228, 230, und vom 12. November 1980 VII R 94/76, BFHE 131, 569, 572 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. März 1979 VII R 17/76, BFHE 127, 464, 469) alle Kosten, die sich aus der normalen Vertriebsfunktion des Verkäufers ergeben, also auch, wie der BMF zutreffend dargelegt hat, Kosten einer vorangegangenen Lagerhaltung, etwa in einem Auslieferungslager (…vgl. auch Zepf/Recker/Krockauer, Wertverzollung, 3. Aufl., ZWVO Art. 1 Anm. 16.1; Art. 7 Anm. 9).Nicht zum Zollwert gehören aber nur die Kosten der Lagerung und der Erhaltung der Waren, während die Kosten einer Lagerbehandlung - Kosten, die sich auf den Verkauf beziehen (vgl. oben Buchst. b) und die nicht durch Art. 10 Abs. 2 Buchst. d der Lagerrichtlinie und § 30 ZG erfaßt sind - zum Zollwert gehören (vgl. BFHE 116, 228, 231;… anders offenbar Zepf/Recker/Krockauer, a. a. O., ZG, § 30 Anm. 2.1).
Kosten der Erhaltung der Waren sind die streitbefangenen Kosten nicht, Kosten der Lagerung jedenfalls insoweit, als sie für die Aufbewahrung der Waren entstanden sind, wie die Lagermiete und Versicherungsprämien (vgl. BFHE 116, 228, 231 zu § 33b ZG, § 38 der Wertzollordnung - WertZO -).
- BFH, 05.05.1982 - VII R 28/80
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Die Frage, ob die nach Gemeinschaftsrecht noch zulässigen Unterschiede bei den Verzollungsbedingungen der Auslagerung (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 5. Mai 1982 VII R 28/80, BFHE 136, 8, 15) - Einlagerungszeitpunkt in Deutschland, Auslagerungszeitpunkt in anderen Mitgliedstaaten maßgebend für die Bemessungsgrundlagen - eine Diskriminierung darstellen könnten und welche Folgerungen daraus ggf. zu ziehen wären, stellt sich im Streitfalle schon deshalb nicht, weil eine Auslagerung nicht erfolgt ist.
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Dieses zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht ergangene EuGH-Urteil erläutert und verdeutlicht, in welchem Sinne und mit welcher Tragweite Art. 10 Abs. 2 Buchst. d der Lagerrichtlinie zu verstehen ist, mit der Folge, daß die nationalen Gerichte grundsätzlich verpflichtet sind, die Vorschrift in diesem Sinne auszulegen, und zwar selbst dann, wenn es sich um Rechtsverhältnisse handelt, die vor dem Auslegungsurteil entstanden sind (vgl. EuGH-Urteil vom 27. März 1980, verbundene Rechtssachen 66, 127 und 128/79, EuGHE 1980, 1237, 1264). - BFH, 12.11.1980 - VII R 94/76
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Zu den Verkaufskosten, die in voller Höhe zum Normalpreis rechnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie vor oder nach der Lieferung am Ort des Verbringens entstanden sind, gehören nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juli 1974 VII R 13/72, BFHE 113, 323, 326, vom 22. April 1975 VII R 10/73, BFHE 116, 228, 230, und vom 12. November 1980 VII R 94/76, BFHE 131, 569, 572 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. März 1979 VII R 17/76, BFHE 127, 464, 469) alle Kosten, die sich aus der normalen Vertriebsfunktion des Verkäufers ergeben, also auch, wie der BMF zutreffend dargelegt hat, Kosten einer vorangegangenen Lagerhaltung, etwa in einem Auslieferungslager (…vgl. auch Zepf/Recker/Krockauer, Wertverzollung, 3. Aufl., ZWVO Art. 1 Anm. 16.1; Art. 7 Anm. 9). - BFH, 30.03.1982 - VII R 24/80
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (BFHE 136, 1, 5; vgl. auch Urteil vom 10. April 1979 VII R 18/76, BFHE 128, 275, 276) beruht auf dem Normalpreisbegriff des Art. 1 Abs. 1 ZWVO 1968 und berücksichtigt die Beschaffenheit der konkret eingeführten Waren im maßgebenden Bewertungszeitpunkt. - BFH, 20.03.1979 - VII R 17/76
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Zu den Verkaufskosten, die in voller Höhe zum Normalpreis rechnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie vor oder nach der Lieferung am Ort des Verbringens entstanden sind, gehören nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juli 1974 VII R 13/72, BFHE 113, 323, 326, vom 22. April 1975 VII R 10/73, BFHE 116, 228, 230, und vom 12. November 1980 VII R 94/76, BFHE 131, 569, 572 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. März 1979 VII R 17/76, BFHE 127, 464, 469) alle Kosten, die sich aus der normalen Vertriebsfunktion des Verkäufers ergeben, also auch, wie der BMF zutreffend dargelegt hat, Kosten einer vorangegangenen Lagerhaltung, etwa in einem Auslieferungslager (…vgl. auch Zepf/Recker/Krockauer, Wertverzollung, 3. Aufl., ZWVO Art. 1 Anm. 16.1; Art. 7 Anm. 9). - BFH, 10.04.1979 - VII R 18/76
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (BFHE 136, 1, 5; vgl. auch Urteil vom 10. April 1979 VII R 18/76, BFHE 128, 275, 276) beruht auf dem Normalpreisbegriff des Art. 1 Abs. 1 ZWVO 1968 und berücksichtigt die Beschaffenheit der konkret eingeführten Waren im maßgebenden Bewertungszeitpunkt. - BFH, 23.07.1974 - VII R 13/72
Auszug aus BFH, 26.11.1985 - VII R 89/82
Zu den Verkaufskosten, die in voller Höhe zum Normalpreis rechnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie vor oder nach der Lieferung am Ort des Verbringens entstanden sind, gehören nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. Juli 1974 VII R 13/72, BFHE 113, 323, 326, vom 22. April 1975 VII R 10/73, BFHE 116, 228, 230, und vom 12. November 1980 VII R 94/76, BFHE 131, 569, 572 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. März 1979 VII R 17/76, BFHE 127, 464, 469) alle Kosten, die sich aus der normalen Vertriebsfunktion des Verkäufers ergeben, also auch, wie der BMF zutreffend dargelegt hat, Kosten einer vorangegangenen Lagerhaltung, etwa in einem Auslieferungslager (…vgl. auch Zepf/Recker/Krockauer, Wertverzollung, 3. Aufl., ZWVO Art. 1 Anm. 16.1; Art. 7 Anm. 9).
- BFH, 24.11.1987 - VII R 6/85
Nachforderung von Zoll wegen Nichteinhaltung der zeitlichen Toleranz für die …
Solche Kosten sind auch dann einzubeziehen, wenn die entsprechende Vertriebsfunktion tatsächlich nicht vom Verkäufer, sondern vom Käufer getragen - auf ihn verlagert - worden ist und dieser die entsprechenden Kosten getragen hat (vgl. Urteile des Senats vom 15. Oktober 1959 VII 74/58 S, BFHE 69, 630, BStBl III 1959, 495, und vom 26. November 1985 VII R 89/82, BFH/NV 1986, 567, 568, mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats;… vgl. auch Avis XIX und XXXVI des Brüsseler Zollrats, abgedruckt bei Zepf/Recker/Krockauer, a. a. O., Teil IV S. 18 und 39).
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