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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5885
BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1996 - VII R 89/96 (https://dejure.org/1996,5885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen …

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Unter diesen Umständen braucht nicht beurteilt zu werden, ob die Revision selbst mit ihrer Begründung, wäre sie als rechtzeitig eingelegt anzusehen, den Anforderungen an eine zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 FGO, hier allenfalls einer Rüge i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO (zu den Voraussetzungen im Falle der Revision gegen ein wie die Vorentscheidung begründetes Prozeßurteil BFH, Beschluß vom 29. Juni 1989 V R 112/88 usw., BFHE 157, 308, 311, BStBl II 1989, 850), wie sie der Kläger jedoch zumindest nicht ausdrücklich erhoben hat, entsprechen würde.
  • BFH, 08.07.1991 - X B 3/91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, …und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 13.07.1994 - VIII R 23/94

    Umdeutung der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in eine wirksame …

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Eine Mitverantwortung des Gerichts für die Fristwahrung, wie vom Kläger geltend gemacht, besteht, zumal unter den vorliegenden Umständen (letzter Tag der Frist), nicht; im Hinblick hierauf läßt sich ein Verschulden auf seiten des Klägers nicht verneinen (…vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und vom 13. Juli 1994 VIII R 23/94, BFH/NV 1995, 231).
  • BFH, 29.03.1994 - VII R 64/93

    Einlegung einer Revision innerhalb der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VII R 89/96
    Dies gereicht ihm zum Verschulden, welches sich der Kläger zurechnen lassen muß; ein bloßes, unter Umständen entschuldbares "Büroversehen" (vgl. etwa Senat, Beschluß vom 29. März 1994 VII R 64/93, BFH/NV 1995, 37) kann hierin nicht gesehen werden.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens …

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obersten Gerichtshöfe des Bundes trägt der Prozessbevollmächtigte die persönliche Verantwortung dafür, dass eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. September 1998 IX ZB 46/98, Versicherungsrecht --VersR-- 1999, 1170; BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 09.08.2001 - III R 14/01

    Verspätete Einlegung der Revision - Fristversäumnis eines Steuerberaters oder …

    Schließlich hat das FG die Revisionsschrift unverzüglich sogar per Telefax bereits am Vormittag des 28. März 2001 an den BFH weitergeleitet, so dass eine Mitverantwortung des FG für die verspätete Einlegung des Rechtsmittels nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492; Urteil vom 4. Juni 1992 IV R 123-124/91, BFHE 169, 132, BStBl II 1993, 125, 126; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99; ferner BFH-Beschluss vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. März 1978 VI ZB 18/77, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 1486 zur Beachtung von Gesetzesänderungen).
  • BFH, 28.08.2002 - I B 26/02

    Wiedereinsetzung; unzutreffende Rechtsmitteleinlegung beim FG

    Eine Mitverantwortung der Geschäftsstelle des FG für die Fristversäumnis mit der Folge, dass sich das Verschulden (des Prozessbevollmächtigten) der Kläger nicht auswirkt (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1995 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99) kommt nicht in Betracht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2001 III R 14/01, BFH/NV 2002, 48; vom 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
  • BFH, 20.01.1999 - IV R 52/98

    Verfahrensmängel; fehlende Urteilsbegründung

    Wer eine Revision beim unzuständigen Gericht einlegt, kann nicht darauf vertrauen, daß das zunächst angerufene Gericht die Rechtsmittelschrift auf dem schnellsten Wege an das zuständige FG weiterleitet (BFH-Beschlüsse vom 8. Juli 1991 X B 3/91, BFH/NV 1992, 120, und 8. November 1996 VII R 89/96, BFH/NV 1997, 492).
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