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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6972
BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86 (https://dejure.org/1988,6972)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1988 - VII R 90/86 (https://dejure.org/1988,6972)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1988 - VII R 90/86 (https://dejure.org/1988,6972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Wirkungen des Vorhandenseins von Vermögenswerten bei oder vor Insolvenzeröffnung - Umfang der Pflicht zur Begleichung der Mineralölsteuer bei Fälligkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83

    Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Das Vorliegen von Vermögenswerten würde dafür sprechen, daß eine zumindest anteilige Befriedigung des HZA möglich war (vgl. zur anteiligen Gläubigerbefriedigung Senat, Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511 f., BStBl II 1986, 657, mit Rechtsprechungsnachweisen), nicht aber gegen ein Verschulden des Klägers, falls dieser objektiv Pflichten verletzt haben sollte.
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Es muß jedoch auch beachtet werden, daß der Geschäftsführer schon vor Fälligkeit, jedenfalls nach Entstehen der Steuer, dafür zu sorgen hat, daß die Steuer aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wird, und daß er pflichtwidrig handelt, soweit er sich dazu außerstande setzt (BFH, Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, 448, BStBl II 1984, 776; Senat, Urteil vom 9. Juli 1985 VII R 127/80, BFH / NV 1986, 129 f.).
  • BFH, 04.03.1986 - VII R 38/81

    Mineralölsteuer - Mineralölsteuerlagerinhaber - Pflichterfüllung durch …

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Dabei wird es, ausgehend von der Pflicht des Steuerlagerinhabers, für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Begleichung der Mineralölsteuer bei Fälligkeit zu sorgen (Senat, Urteil vom 4. März 1986 VII R 38/81, BFHE 146, 336, 339, BStBl II 1986, 577), zunächst entscheiden müssen, inwieweit die eingetretene Steuerverkürzung (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 1985 VII R 22/84, BFH / NV 1987, 227, 229, mit Nachweisen) auf einer rechtserheblichen Pflichtwidrigkeit des Klägers beruht.
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 22/84

    Voraussetzungen der Verpflichtung zur Bestimmung der Haftungsschuld im …

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Dabei wird es, ausgehend von der Pflicht des Steuerlagerinhabers, für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Begleichung der Mineralölsteuer bei Fälligkeit zu sorgen (Senat, Urteil vom 4. März 1986 VII R 38/81, BFHE 146, 336, 339, BStBl II 1986, 577), zunächst entscheiden müssen, inwieweit die eingetretene Steuerverkürzung (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 1985 VII R 22/84, BFH / NV 1987, 227, 229, mit Nachweisen) auf einer rechtserheblichen Pflichtwidrigkeit des Klägers beruht.
  • BFH, 09.07.1985 - VII R 127/80

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, wenn die GmbH persönlich haftender …

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Es muß jedoch auch beachtet werden, daß der Geschäftsführer schon vor Fälligkeit, jedenfalls nach Entstehen der Steuer, dafür zu sorgen hat, daß die Steuer aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet wird, und daß er pflichtwidrig handelt, soweit er sich dazu außerstande setzt (BFH, Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, 448, BStBl II 1984, 776; Senat, Urteil vom 9. Juli 1985 VII R 127/80, BFH / NV 1986, 129 f.).
  • BFH, 29.01.1985 - VII R 15/81

    Anlass zur weiteren Erforschung des Sachverhalts - Erlöschen der …

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    DM berücksichtigt, Zahlungen, die vor dem Ergehen der Einspruchsentscheidung erfolgt sind und die somit auch vom Gericht zu berücksichtigen wären, wenn noch über den vollen Haftungsbetrag gestritten würde (vgl. Senat, Urteil vom 29. Januar 1985 VII R 15/81, BFH / NV 1987, 354, 358, mit Nachweisen).
  • BFH, 18.03.1986 - VII B 33/85

    Herabsetzung der Haftungssumme durch einen Bescheid zur Änderung der …

    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Daß eine solche - für sich allein - nicht darin gesehen werden kann, daß der Kläger den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht rechtzeitig gestellt hat, hat das FG richtig entschieden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 7. Oktober 1977 III R 131/73, BFHE 123, 398, 402; Senat, Beschluß vom 18. März 1986 VII B 33/85, BFH / NV 1987, 143 f.).
  • BFH, 07.10.1977 - III R 131/73
    Auszug aus BFH, 02.02.1988 - VII R 90/86
    Daß eine solche - für sich allein - nicht darin gesehen werden kann, daß der Kläger den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht rechtzeitig gestellt hat, hat das FG richtig entschieden (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 7. Oktober 1977 III R 131/73, BFHE 123, 398, 402; Senat, Beschluß vom 18. März 1986 VII B 33/85, BFH / NV 1987, 143 f.).
  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …

    Auch daraus muß gefolgert werden, daß eine Haftung für Steuerausfälle grundsätzlich nur in dem Maße in Betracht kommt, in dem die Steuerausfälle darauf zurückzuführen sind, daß die Pflicht zur Entrichtung der Steuern aus den tatsächlich verfügbaren Mitteln verletzt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH/NV 1988, 487).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 61/87

    Urteil - Tatbestand - Bild des Streitstoffes - Klarheit - Vollständigkeit - …

    Der erkennende Senat hat daher bisher in entsprechenden Fällen - allerdings ohne besondere Begründung - bei der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftender für Mineralölsteuer in Millionenhöhe, die durch Auslagerung aus einem Mineralölsteuerlager entstanden ist, aus der Höhe der Haftungssumme allein nicht auf Ermessensfehler des HZA geschlossen (…Senatsurteile vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH/NV 1988, 428 - Haftungssumme 2, 6 Mio DM -, und vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH/NV 1988, 487 - Haftungssumme 2, 3 Mio DM -).
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 62/87

    Anforderungen an Tatbestand eines Urteils - Entscheidung der Verwaltung über die …

    Der erkennende Senat hat daher bisher in entsprechenden Fällen - allerdings ohne besondere Begründung - bei der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers als Haftender für Mineralölsteuer in Millionenhöhe, die durch Auslagerung aus einem Mineralölsteuerlager entstanden ist, aus der Höhe der Haftungssumme allein nicht auf Ermessensfehler des HZA geschlossen (Senatsurteile vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH / NV 1988, 428 - Haftungssumme 2, 6 Mio. DM -, und vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH /NV 1988, 487 - Haftungssumme 2, 3 Mio. DM -).

    Das FG wird bei seiner neuerlichen Entscheidung von den Grundsätzen auszugehen haben, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Feststellung der objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers eines Mineralölsteuerlagerbetriebs entwickelt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH / NV 1988, 487, 489, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats; vgl. auch Urteile des Senats vom 20. Oktober 1987 VII R 6/84, BFH / NV 1988, 428, und vom 21. Februar 1989 VII R 165/85, BFHE 156, 46, BStBl II 1989, 491).

  • BFH, 08.05.2001 - VII B 252/00

    GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid; auf eigenen Arbeitslohn entfallende LSt

    Die Ausführungen des FG zur Verfügungsmacht des Antragstellers über das ihm zustehende Geschäftsführergehalt entsprechen der Rechtsprechung des BFH, wonach für beherrschende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft --der Antragsteller war alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer der GmbH-- angenommen wird, dass sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung einschließlich der darauf entfallenden Steuern mit deren Fälligkeit bzw. Gutschrift auch verfügen können (BFH-Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 127/81, BFHE 144, 409, BStBl II 1986, 62, m.w.N.; zur Verfügungsmacht des Geschäftsführers über die zur Verfügung stehenden Mittel, vgl. auch Senatsurteile vom 26. Juli 1988 VII R 83/87, BFHE 153, 512, BStBl II 1988, 859, und vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH/NV 1988, 487).
  • BFH, 28.08.1990 - VII B 95/90

    Anforderungen an die Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Im ersten Rechtsgang war die Sache an das FG zurückverwiesen worden (Senatsurteil vom 2. Februar 1988 VII R 90/86, BFH/NV 1988, 487).
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