Rechtsprechung
| BFH, 11.07.1972 - VII R 91/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.07.1968 - VII 251/64
Auswirkungen des Verböserungsverbots auf die Möglichkeit der Einbeziehung der …
Auszug aus BFH, 11.07.1972 - VII R 91/69
Der erkennende Senat hält insoweit an der im Urteil VII 251/64 vom 10. Juli 1968 (BFH 93, 248) vertretenen Auffassung nicht mehr fest.2.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1973 - 119/73
Deutsche Getreide- und Futtermittel-Handelsgesellschaft gegen Einfuhr- und …
Zu einem gegenteiligen Schluß gelangte der Bundesfinanzhof in zwei Sachen, die er im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Einfuhr von Tapiokamehl entschied (VII R 91/69 und VII R 118/69), doch ergibt sich aus den Urteilen, daß die Entscheidung nur deshalb so ausfiel, weil sich der Bundesfinanzhof an das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 76/70 gebunden fühlte. - EuGH, 05.12.1973 - 126/73
Busch / Hauptzollamt Hamburg Ericus
Sie berief sich unter anderem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Mai 1971 in der Rechtssache "Wünsche" (Rechtssache 76/70 - Slg. 1971, 393) sowie auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofes (AZ. VII R 91/69 und VII R 188/69) zur Anrechnung der UASt bei Getreideabschöpfungen.
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