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Rechtsprechung
   BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12251
BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95 (https://dejure.org/1996,12251)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - VII R 92/95 (https://dejure.org/1996,12251)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - VII R 92/95 (https://dejure.org/1996,12251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgabenbefreiung für Truppengut der sowjetischen Streitkräfte - Lieferung unverzollten und unversteuerten Alkohols (Wodka, Whisky) durch in Berlin ansässiges Handelsunternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93

    Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95
    Diese ergebe sich zwar nicht aus Art. 16 Abs. 2 des deutsch-sowjetischen Aufenthalts- und Abzugsvertrags (AAV) vom 12. Oktober 1990 (BGBl II 1991, 258), denn die Klägerin habe ihren Sitz in Berlin (West) und damit außerhalb des Aufenthaltsgebiets gehabt (Hinweis auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210), indessen aus der einigungsrechtlich fortgeltenden Anordnung zur Zoll- und Verbrauchsteuerentlastung von Waren, die an die Westgruppe der Streitkräfte der UdSSR geliefert werden (AnO), vom 29. August 1990 (Gesetzblatt DDR I 1990, 1608).

    Da Art. 1 Nr. 4 AAV das Aufenthaltsgebiet als Gebiet der neuen Bundesländer mit Berlin (Ost) definiert, hat der Senat (BFH/NV 1994, 210;… vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278) gefolgert, daß bei Lieferungen durch Personen mit Sitz im alten Bundesgebiet oder Berlin (West) Art. 16 Abs. 2 AAV nicht eingreift und daß insoweit die Vorschriften des innerstaatlichen Truppenzollrechts anwendbar sind.

    Kleinere Mängel des Abwicklungsscheins können mithin unschädlich sein, wenn sich im Einzelfall ergibt, daß die begünstigte Verwendung der Lieferungen nicht in Zweifel zu ziehen ist (in diesem Sinne auch schon BFH/NV 1994, 210, 212 a. E.).

    Das "zur Verhinderung von Mißbräuchen" aufgestellte Barzahlungsverbot nach § 3 Abs. 2 AnO steht der Abgabenbefreiung nach innerstaatlichem Truppenzollrecht nicht entgegen (BFH/NV 1994, 210 f.).

    Der nach zwischenstaatlichem Truppenzollrecht (AAV Anlage 3 Abschn. I Abs. 2 Satz 2 und 3) erforderliche buchmäßige Nachweis ist nach den Feststellungen erbracht, so daß es auf seine rechtliche Qualifikation (hierzu BFH/NV 1994, 210, 212) nicht ankommt.

  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95
    Eine Auslegung des Gesetzes gegen den Wortlaut ist nur -- ausnahmsweise -- möglich, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt, das vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sein kann (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, 127, BStBl II 1984, 4, m. N.).
  • BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95

    Abgrenzung zwischen Abgabenbefreiungen und Abgabenvergütungen und …

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95
    Da Art. 1 Nr. 4 AAV das Aufenthaltsgebiet als Gebiet der neuen Bundesländer mit Berlin (Ost) definiert, hat der Senat (…BFH/NV 1994, 210; vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278) gefolgert, daß bei Lieferungen durch Personen mit Sitz im alten Bundesgebiet oder Berlin (West) Art. 16 Abs. 2 AAV nicht eingreift und daß insoweit die Vorschriften des innerstaatlichen Truppenzollrechts anwendbar sind.
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97

    Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die …

    Der Senat hat bereits entschieden, daß nach § 2 Satz 1 AnO eine der Voraussetzungen für die abgabenbegünstigte Lieferung an die Streitkräfte das Vorhandensein eines schriftlichen Vertrages mit einer amtlichen Beschaffungsstelle oder einem Handelsunternehmen der sowjetischen Streitkräfte ist (…vgl. Senatsurteile in BFH/NV 1997, 79, und vom 4. Juni 1996 VII R 92/95, BFH/NV 1996, 942).

    Der Senat hat zwar die Meinung vertreten, daß kleinere Mängel des Abwicklungsscheins unschädlich sein können, wenn sich im Einzelfall ergibt, daß die begünstigte Verwendung der Lieferungen nicht in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1996, 942).

    Nur so kann die in dem Abwicklungsschein Teil 1 (Lieferschein) verlangte Angabe von Datum und Nummer des Vertrages verstanden werden (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1996, 942).

  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren …

    Für den Streitfall kommt es somit nicht darauf an, ob und ggf. inwieweit (auch) Bestimmungen des zwischenstaatlichen Truppenzollrechts heranzuziehen sind (vgl. auch das jüngste einschlägige Senatsurteil vom 4. Juni 1996 VII R 92/95, BFH/NV 1996, 942).
  • BFH, 11.09.1996 - VII B 108/96

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Divergenz

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 4. Juni 1996 VII R 92/95, BFH/NV 1996, 942), daß die Abgabenbefreiung ordnungsgemäße Lieferverträge und Abwicklungsscheine voraussetzt.
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