Rechtsprechung
| BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Reizstromgeräte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 30.07.1996 - VII 292/94
- BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.06.1995 - VII R 17/95
Verbindliche Zolltarifauskunft
Auszug aus BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96
Nach Ergehen des Senatsurteils vom 20. Juni 1995 VII R 17/95 (BFHE 178, 262; Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1996, 23), mit dem entschieden worden ist, daß vZTA nur für Zwecke der inneren Umsatzsteuer nicht erteilt werden dürfen, richtete das Finanzgericht (FG) an die Klägerin die Frage, ob die vZTA auch für Zwecke der Warenein- und -ausfuhr benötigt werde.Die Aufhebung der von der Klägerin wegen Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes i. V. m. Nr. 52 Buchst. d der Anlage begehrten vZTA sei nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 178, 262 gerechtfertigt.
Ein solches Urteil liegt auch vor, wenn über die Anwendung oder Auslegung von Vorschriften über die Erteilung von vZTA entschieden worden ist (BFHE 178, 262f.).
Dies trifft nur zu, soweit es bei der Ausfuhr auf die zolltarifliche Einreihung ankommt, so insbesondere im Hinblick auf Ausfuhrabgaben oder Ausfuhrerstattungen (vgl. BFHE 178, 262, 264; HFR 1996, 23).
Wenn die OFD vor Ergehen des Urteils in BFHE 178, 262 auf die Möglichkeit der Einholung einer vZTA auch für Zwecke der inneren Umsatzsteuer verwiesen hat, so beruht dies auf ihrer Beurteilung der damals nicht abschließend geklärten Rechtsfrage.
- BFH, 25.07.1995 - VIII R 54/93
GmbH - Atypisch stille Gesellschaft - Andere Personengesellschaft - …
Auszug aus BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96
Dies trifft nur zu, soweit es bei der Ausfuhr auf die zolltarifliche Einreihung ankommt, so insbesondere im Hinblick auf Ausfuhrabgaben oder Ausfuhrerstattungen (vgl. BFHE 178, 262, 264; HFR 1996, 23). - BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95
Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)
Auszug aus BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96
Auch in sachlich-rechtlicher Beziehung ist die Vorentscheidung nicht zu beanstanden (vgl. zu dem vom FG angesprochenen Wegfall der Einfuhrumsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr auch Senat, Urteil vom 30. Januar 1996 VII R 84/95, BFHE 179, 508f.).
- BFH, 14.11.2000 - VII R 84/99
Zolltarifauskünfte
Auch bei der Ausfuhr muss es auf die zolltarifliche Einreihung ankommen, etwa im Hinblick auf Ausfuhrabgaben oder Ausfuhrerstattungen (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727).Ergibt sich auch auf weitere Nachfragen nicht, dass die vZTA zum Zweck der Einfuhr von Waren (weil diese nicht in einem Drittland gefertigt werden), wegen einer Ausfuhrabgabe, einer Ausfuhrvergünstigung oder einer sonst zolltariflich relevanten Maßnahme benötigt wird, kommt die Erteilung einer vZTA nicht in Betracht (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- in BFH/NV 1997, 727).
Dass die Klägerin selbst eine vZTA beantragt hatte, ändert daran nichts (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 727).
- BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen …
Ebenso wenig wie eine vZTA für reine Umsatzsteuerzwecke erteilt werden kann (vgl. Senatsentscheidungen vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727, und vom 14. Januar 1997 VII R 47/96, BFHE 182, 466, BStBl II 1997, 481), kann sie für reine Verbrauchsteuerzwecke erteilt werden. - BFH, 13.11.2001 - VII R 31/00
Verbindliche Zolltarifauskunft
Dass die Klägerin selbst die vZTA beantragt hatte, ändert daran nichts (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727). - FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 2794/17
Ansetzng des ermäßigten Steuersatzes i.H.v. 7 % für die aus Lieferungen von Holz …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist ein Antrag, durch den für im Inland hergestellte Waren eine verbindliche Zolltarifauskunft mit dem alleinigen Ziel begehrt wird, beim Finanzamt eine umsatzsteuerliche Vergünstigung zu erlangen, die auf eine Zolltarifnummer bezogen ist, mit der Aufgabe einer verbindlichen Zolltarifauskunft unvereinbar und unzulässig (BFH-Urteile vom 31.7.1973 VII K 10/71, BFHE 110, 92, HFR 1973, 551; vom 6.5.1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727;… vom 14.11.2000 VII R 84/99, BFH/NV 2001, 501); vielmehr bleibt in solchen Fällen - so auch dem vorliegenden - nur die Möglichkeit, für Zwecke der USt eine unverbindliche Zolltarifauskunft einzuholen (…Husmann in: Rau/Dürrwächter, UStG, 182. Lieferung 05.2019, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, Rn. 107). - FG Düsseldorf, 13.05.2003 - 5 K 7299/00
Umsatzsteuer-Ermäßigung; Kleinst-Kfz; Limitierte Höchstgeschwindigkeit; …
Zur weiteren Begründung wird auf die Entscheidungsgründe in den Urteilen des BFH vom 6. Mai 1997 - VII R 99/96 - (BFH/NV 1997, 727) und vom 20. Juni 1995 - VII R 17/95 - (BFHE 178, 262, HFR 1996, 22-23, jeweils m.w.N.) Bezug genommen.
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