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| BFH, 28.01.1986 - VII S 12/85 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Verdachts der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.01.1971 - V B 67/69
Ablehnung wegen Befangenheit - Rechtsauffassung des Richters
Auszug aus BFH, 28.01.1986 - VII S 12/85
Dagegen seien etwa unrichtige, einem Beteiligten ungünstige Rechtsauffassungen des Richters im allgemeinen kein Grund für dessen Ablehnung wegen Befangenheit (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243).
- BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Aus den dargestellten Gründen hat der BFH mehrfach die Äußerung unrichtiger Rechtsansichten durch einen Richter grundsätzlich nicht als Grund für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gelten lassen (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 14. Juni 1985 V B 81/84, BFH / NV 1986, 162, und vom 28. Januar 1986 VII S 12/85, BFH / NV 1986, 615). - BFH, 08.05.1992 - III B 110/92
Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters
Ein Ablehnungsgesuch kann daher in der Regel nicht darauf gestützt werden, daß von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren unrichtige Entscheidungen getroffen worden sind (BFH-Beschlüsse in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; vom 14. Januar 1971 V B 67/69, BFHE 101, 207, BStBl II 1971, 243;… vom 14. Juni 1985 V B 81/84, BFH/NV 1986, 162; vom 28. Januar 1986 VII S 12/85, BFH/NV 1986, 615, …und vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308).
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