Rechtsprechung
| BFH, 01.08.1989 - VII S 16/89 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.06.1988 - X S 10/87
Berücksichtigung von Vermögen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 01.08.1989 - VII S 16/89
Zwar obliegt es der Klägerin, ihr Vermögen einzusetzen, soweit ihr dies zumutbar ist, was bedeutet, daß sie auch Grundbesitz grundsätzlich entweder langfristig veräußern oder kurzfristig durch Beleihung einsetzen muß (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1988 X S 10/87, BFH / NV 1989, 124, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 12 B 1962/00 Rn. 12 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2001 - 22 B 601/00 - und vom 20. Juli 1998 - 24 A 2859/88 - BFH, Beschluss vom 1. August 1998 - VII S 16/89 -, Juris Dokumenten- Nr. STRE 905031260; Neumann in Sodan/Ziekow, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2000, § 166, Rdnr. 198; Hartmann in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, Zivilprozessordnung, 51. Aufl., § 121, Rdnr. 74; zu den Anforderungen im Rahmen der vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 -, BayVBl. 2000, 252 und vom 23. März 1987 - 3 B 72.86 -, Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 16 B 22/00 - OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 -, NVwZ-RR 99, 280.
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