Rechtsprechung
| BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
Steuerberater: Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03
Vermögensverfall des Rechtsanwalts
Auszug aus BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05
Diesen Anforderungen wird die Beschwerde jedoch allein mit dem Hinweis auf den BGH-Beschluss in NJW 2005, 511 nicht gerecht, denn aus dieser Entscheidung ergibt sich nichts, was die bezeichneten Rechtsfragen als erneut klärungsbedürftig erscheinen lässt.Im Streitfall kann jedoch nach den Feststellungen des FG nicht davon ausgegangen werden, dass auf Seiten des Antragstellers solche besonderen Umstände vorliegen, welche das FG unter Berücksichtigung des BGH-Beschlusses in NJW 2005, 511 zu der Annahme hätten führen müssen, dass die Interessen der Auftraggeber trotz des Vermögensverfalls des Antragstellers nicht gefährdet sind.
- BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02
Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
Auszug aus BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05
Die Frage, ob Auftraggeberinteressen trotz des Vermögensverfalls des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten ausnahmsweise dann als nicht gefährdet anzusehen sind, wenn dieser ausschließlich als Angestellter tätig ist bzw. tätig sein will, ist ebenfalls nicht klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des Senats bereits beantwortet --und verneint-- worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90, und vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016). - BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05
Dass der Vermögensverfall des Steuerberaters bzw. des Steuerbevollmächtigten im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu vermuten ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Insolvenz verschuldet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von ihm selbst beantragt worden ist, ergibt sich ohne weiteres aus der gesetzlichen Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, was der beschließende Senat im Übrigen auch bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232). - BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05
Da somit die von der Beschwerde bezeichneten Rechtsfragen als durch die Rechtsprechung des Senats geklärt anzusehen sind, hätte die Beschwerde zur Begründung einer gleichwohl vorliegenden grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache eingehend begründen müssen, warum sie eine erneute Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu den betreffenden Fragen im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung für erforderlich hält, und hätte hierfür substantiiert darlegen müssen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantworteten Fragen umstritten sind, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985, m.w.N.). - BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren
Auszug aus BFH, 20.10.2005 - VII S 29/05
Die Frage, ob Auftraggeberinteressen trotz des Vermögensverfalls des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten ausnahmsweise dann als nicht gefährdet anzusehen sind, wenn dieser ausschließlich als Angestellter tätig ist bzw. tätig sein will, ist ebenfalls nicht klärungsbedürftig, da sie durch die Rechtsprechung des Senats bereits beantwortet --und verneint-- worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. August 2003 VII B 79/02, BFH/NV 2004, 90, und vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016).
- FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit …
Vielmehr müssen andere Umstände hinzutreten und einer umfassenden Würdigung zugänglich sein, um den Entlastungsbeweis zu erbringen (ebenso: BFH, Beschluss vom 20.10.2005 - VII S 29/05, BFH/NV 2006, 373 [374]; BFH, Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [403]).
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