Rechtsprechung
| BFH, 08.01.1992 - VII S 29/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermessensanforderungen bei Aufforderung zur Abgabe eienr eidesstattlichen Versicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …
Auszug aus BFH, 08.01.1992 - VII S 29/91
Der Senat hat mit Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90 (BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57) über die Rechtsfrage, auf die die Antragstellerin ihr Begehren auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache stützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO), entschieden.
- BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91
Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen …
Wie der Senat entschieden hat (grundlegend Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57;… seither mehrfach, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 1991 VII B 219/91, BFH/NV 1992, 508, und vom 8. Januar 1992 VII S 29/91, BFH/NV 1992, 578), ist eine auf § 284 AO 1977 gestützte Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch dann ermessensgerecht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 AO 1977 anbietet. - BFH, 08.01.1992 - VII B 69/91 Parallelentscheidung: BFH, 8.1.1992, VII S 29/91, NV.
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