Rechtsprechung
| BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 62a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine pauschale Richterablehnung bei fehlender Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.10.2002 - VII B 35/02
Tatbestandsberichtigung - Beschlussergänzung - Postulationsfähigkeit vor dem …
Auszug aus BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02
Der Kläger hat durch seinen Prozessbevollmächtigten X für das vorliegende Verfahren in einer Vollstreckungssache pauschal alle Richter des VII. Senats des BFH abgelehnt, die in den von ihm genannten Verfahren im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung von X als Steuerberater, insbesondere dem Verfahren VII B 35/02, mitgewirkt haben, mithin den gesamten Spruchkörper des Senats in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung für Beschlüsse in Angelegenheiten nach dem Steuerberatungsgesetz (vgl. Nr. 2 vierter Gedankenstrich der Geschäftsverteilungspläne des Senats für die Jahre 2002 vom 18. Dezember 2001 VII ER -A- 1/01 und 2003 vom 28. November 2002 VII ER -A- 1/02 i.V.m. § 4 FGO und § 21g Abs. 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG--). - BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98
Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?
Auszug aus BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02
Im Übrigen kann aus einem angeblich fehlerhaften Verhalten eines Richters in abgeschlossenen früheren Verfahren, zudem mit anderen Beteiligten, ein Befangenheitsgrund für das anhängige Verfahren nicht hergeleitet werden (Beschluss des Senats vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480). - BFH, 29.03.1995 - II B 36/94
Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BFH, 17.02.2003 - VII S 40/02
Ein Fall, in dem die Rechtsprechung des BFH ausnahmsweise die pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers zulässt, weil der Betroffene wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45), kommt im Streitfall ersichtlich nicht in Betracht.
- BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06
Postulationsfähigkeit - Richterablehnung
Die Kläger begründen ihren Befangenheitsantrag gegen die einzelnen Mitglieder des Senats (und darüber hinaus auch gegen solche, die an der angegriffenen Entscheidung nicht mitgewirkt haben: vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 17. Februar 2003 VII S 40/02, BFH/NV 2003, 930) im Kern damit, dass der Senat in der Sache unrichtig entschieden habe. - BFH, 29.05.2008 - V S 43/07
Richterablehnung - Gegenvorstellung - keine Beiladung nach wirksamer …
Eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung führt noch nicht zu dem Schluss, dass der Senat gegenüber den Verfahrensbeteiligten unsachlich oder parteilich eingestellt ist (…BFH-Beschlüsse vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244;… vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331; vom 17. Februar 2003 VII S 40/02, BFH/NV 2003, 930; vom 30. Oktober 2007 V S 26/07, juris). - BFH, 29.05.2007 - I B 73/07
Einlegung eines Rechtsmittels unter Verletzung des Vertretungserfordernisses; …
Insbesondere genügt die Befassung eines Richters mit einem früheren Verfahren, das zu einer einem Beteiligten ungünstigen Entscheidung geführt hat, nicht als Ablehnungsgrund (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 17. Februar 2003 VII S 40/02, BFH/NV 2003, 930). - BFH, 29.05.2007 - I S 3/07
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Rechtsmittelfrist; …
Insbesondere genügt die Befassung eines Richters mit einem früheren Verfahren, das zu einer einem Beteiligten ungünstigen Entscheidung geführt hat, nicht als Ablehnungsgrund (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 17. Februar 2003 VII S 40/02, BFH/NV 2003, 930). - BFH, 30.10.2007 - V S 26/07
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags gegen sämtliche Mitglieder …
Eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung führt jedoch nicht zu dem Schluss, dass der Senat gegenüber dem Kläger unsachlich oder parteilich eingestellt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Februar 2003 VII S 40/02, BFH/NV 2003, 930).
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