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Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2009 - VII S 43/08 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16331
BFH, 22.04.2009 - VII S 43/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,16331)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2009 - VII S 43/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,16331)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2009 - VII S 43/08 (PKH) (https://dejure.org/2009,16331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Keine Befassung des gesamten Prüfungsausschusses im Überdenkungsverfahren

  • Judicialis

    DVStB § 24 Abs. 3; ; DVStB § 24 Abs. 4; ; DVStB § 24 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Prüflings auf abweichende Festsetzung einer Note gem. § 24 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Prüflings auf abweichende Festsetzung einer Note gem. § 24 Abs. 5 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)

  • datenbank.nwb.de

    Kein Rechtsanspruch des Prüflings, dass sich im Überdenkungsverfahren der gesamte Prüfungsausschuss mit den Bewertungen auseinandersetzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.2009 - VII B 195/08

    Sinn und Zweck des Überdenkungsverfahrens - Kein Rechtsanspruch des Prüflings auf …

    Auszug aus BFH, 22.04.2009 - VII S 43/08
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in dem Verfahren VII B 195/08 keine Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO--, § 114 Satz 1 der Zivilprozessordnung).
  • BFH, 08.05.2024 - VII B 5/23

    Besetzung des Prüfungsausschusses in der Steuerberaterprüfung

    Es ist nicht erkennbar, woraus sich ein subjektives Recht des Prüflings ergeben sollte, dass der Prüfungsausschuss stets gemäß § 24 Abs. 5 DVStB entscheidet, ob er von seiner Befugnis Gebrauch machen will, die Prüfungsnote abweichend von dem Vorschlag der Prüfer gemäß § 24 Abs. 3 DVStB und abweichend von § 24 Abs. 4 DVStB festzusetzen, der bestimmt, dass der Prüfungsausschuss die Note festsetzen muss, wenn sich die Prüfer nicht auf einen gemeinsamen Notenvorschlag einigen können (Senatsbeschluss vom 22.04.2009 - VII S 43/08 (PKH), BFH/NV 2009, 1462, unter 1. der Gründe).
  • FG München, 07.12.2011 - 4 K 1146/09

    Steuerberaterprüfung: Bewertung der Aufsichtsarbeit - Überdenkungsverfahren

    Es besteht auch kein Rechtsanspruch des Prüflings darauf, dass sich im Überdenkungsverfahren der Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit mit den Bewertungen auseinandersetzt (BFH-Urteile vom 3. Februar 2004 VII R 1/03, BFHE 204, 546, BStBl II 2004, 842; vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93; BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2009 VII B 195/08, Juris; vom 22. April 2009 VII S 43/08, BFH/NV 2009, 1462).
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