Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VII-Verg 15/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen (aktive Beteiligung, Entscheidung entgegen seinen Anträgen)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; GWB § 128 Abs. 3
Erstattung der Verfahrenskosten des einem Verfahren Beigeladenen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anteilige Kostentragung als Pflicht eines unterlegenen Beigeladenen im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kosten der Beigeladenen auferlegt: Beschwerde (hier) erfolgreich!
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 19.04.2007 - VK-010/07
- VK Düsseldorf, 19.04.2007 - VK-10/07
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - VII-Verg 15/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VK Düsseldorf, 19.04.2007 - VK-10/07
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - Verg 15/07
Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19. April 2007 (VK - 10/2007 - B) insoweit aufgehoben, als dem Antragsgegner die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewandten Kosten der Beigeladenen auferlegt worden sind.
- VK Brandenburg, 19.01.2017 - VK 23/16
Leistungsposition nicht eindeutig: Kein Ausschluss bei "Abweichung"!
Die Beigeladene hat eigene Anträge gestellt und die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin umfassend schriftsätzlich mit zusätzlicher eigener Argumentation verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2007, VII Verg 15/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06). - VK Brandenburg, 25.02.2016 - VK 28/15
Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!
Die Beigeladene hat zwar keine eigenen Anträge gestellt, die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers aber umfassend schriftsätzlich mit zusätzlicher eigener Argumentation verteidigt; sie ist den Beanstandungen der Antragstellerin im Einzelnen auch in der mündlichen Verhandlung entgegen getreten und hat sich damit ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Antragstellerin gesetzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2007, VII Verg 15/07; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2008 - Verg W 11/06).
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