Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristversäumung durch einen Rechtsanwalt - Verschuldenszurechnung für eine Bürogehilfin - Möglichkeit der Übertragung der Fristenkontrolle auf zuverlässige Bürokraft bei mündlicher Mitteilung - Fristversäumung aufgrund Übermüdung nach einer Schwangerschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91
Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns
Auszug aus BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92
Zu den Aufgaben des Rechtsanwalts gehört es deshalb, durch entsprechende Organisation seines Büros dafür zu sorgen, daß die Fristen ordnungsgemäß eingetragen und beachtet werden (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 = NJW 1992, 574 m.w.Nachw.).Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen; im allgemeinen kann er ferner darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Büroangestellte auch mündliche Weisungen richtig befolgt (Senatsbeschluß vom 10. Oktober 1991, aaO).
- BGH, 28.02.1991 - IX ZB 95/90
Berücksichtigung nach Fristablauf vorgebrachter Tatsachen im …
Auszug aus BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92
Ein Nachschieben von Gründen nach Fristablauf ist unzulässig (BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - IX ZB 95/90 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 4).Ein solches Nachbringen notwendiger Tatsachen ist durch die Befugnis zur Ergänzung und Erläuterung des geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes nicht mehr gedeckt (vgl. BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 aaO).
- BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92
Zwar können bis zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch unklare Angaben erläutert und unvollständige ergänzt werden, insbesondere dann, wenn das Gericht gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (Senatsbeschluß vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO § 234 Abs. 1 Begründung 3). - BGH, 19.11.1976 - IV ZR 36/76
Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 11.06.1992 - VII ZB 1/92
Der Rechtsanwalt muß jedenfalls veranlassen, daß für Rechtsmittel und deren Begründung Vorfristen notiert werden (BGH Urteil vom 19. November 1976 - IV ZR 36/76 = VersR 1977, 332, 333;… Zöller-Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 233 Rdn. 23 Stichwort "Büropersonal" Abschitt II 2 m.w.N.).
- BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94
Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts
Wird allerdings eine so wichtige Sache wie die Notierung einer Berufungsbegründungsfrist nur durch mündliche Anweisung veranlaßt, so müssen in der Rechtsanwaltskanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen worden sein, daß die Anweisung in Vergessenheit gerät und die korrekte Fristeintragung unterbleibt (vgl. BGH Beschluß vom 11. Juni 1992 - VII ZB 1/92 - SGb 1993, 515;… Beschluß vom 10. Oktober 1991, aaO).
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